RICHTLINIE (EU) 2024/869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. März 2024
zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate.
Das Parlament hat zum ersten Mal seit vierzig Jahren neue Expositionsgrenzwerte für Blei verabschiedet.
Mit der Änderung werden die OEL- und BEL-Werte für Blei und seine anorganischen Verbindungen gesenkt und verbindliche OEL- und BEL-Werte für Diisocyanate eingeführt.
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