ECHA/NR/24/28
Am 30. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Ergebnisse eines Pilotprojekts zur Durchsetzung, aus denen hervorgeht, dass 6 % der inspizierten kosmetischen Mittel gefährliche Chemikalien enthielten, die nach den POP- und REACH-Verordnungen verboten sind.
Das Projekt umfasste Inspektionen durch Behörden in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die rund 4.500 kosmetische Mittel untersuchten. Das Hauptaugenmerk lag auf der Identifizierung von Perfluoroctansäure (PFOA), langkettigen Perfluorcarbonsäuren (PFCAs) und den zyklischen Siloxanen D4 und D5 in Inhaltsstofflisten. Von diesen wurden 285 Produkte mit verbotenen gefährlichen Stoffen befunden, darunter:
- Perfluorononyldimethicon
- Perfluoroctylethyltriethoxysilan
- Perfluorononylethylcarboxydecyl PEG-10 dimethicon
- Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5, D6), Cyclotetrasiloxan (D4)
Diese Chemikalien sind in Kosmetika verboten, da sie als persistente organische Schadstoffe (POP) oder (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulative und giftige (PBT/vPvB) mit schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft werden. So wird beispielsweise Perfluorononyldimethicon zu PFOA und anderen persistenten Säuren abgebaut, während sich D4 und D5 in der Umwelt anreichern und fortpflanzungsgefährdend sind.
Die Durchsetzungsbehörden haben Maßnahmen ergriffen, um nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen, wobei in der Hälfte der Fälle Ermittlungen laufen.