ECHA an KMU-Registranten: Überprüfen Sie Ihre Unternehmensgröße

ECHA an KMU-Registranten: Überprüfen Sie Ihre Unternehmensgröße

ECHA/NR/24/22

Wenn Ihr Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft ist, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie bei Ihrer Stoffregistrierung Ihre Unternehmensgröße in REACH-IT genau angegeben haben. Falsche Deklarationen können zu Verwaltungsgebühren führen.

Helsinki, 10. September 2024 – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überprüft aktiv die Größe der Unternehmen, die im Rahmen ihrer REACH-Registrierungen den KMU-Status beansprucht haben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie fälschlicherweise eine kleinere Unternehmensgröße angegeben haben, ist es wichtig, sich umgehend an den Helpdesk der ECHA zu wenden. Andernfalls kann eine Verwaltungsgebühr von bis zu 19.900 EUR anfallen, zusätzlich zu der Gebührendifferenz, die sich nach Ihrer korrekten Größe richtet.

Wenn Sie die ECHA jedoch proaktiv über den Fehler informieren, bevor sie die Überprüfung einleitet, müssen Sie nur die Differenz der Registrierungsgebühr bezahlen, wodurch die Verwaltungsgebühr vermieden wird.
Leitlinien zur Bestimmung Ihrer Unternehmensgröße finden Sie auf der Website der ECHA. Stellen Sie sicher, dass Sie Belege für Ihren KMU-Status in REACH-IT hochladen, überwachen Sie Ihr REACH-IT-Konto regelmäßig auf Aktualisierungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierungen und Kontaktdaten immer auf dem neuesten Stand sind.

 

ECHA-Seite: https://echa.europa.eu/sk/-/echa-to-sme-registrants-check-your-company-size
REACH-Konferenz: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

Ökodesign zur Regulierung nachhaltiger Produkte

Ökodesign zur Regulierung nachhaltiger Produkte

Ökodesign ist zu einem wichtigen Instrument für eine nachhaltige Entwicklung geworden, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern.

Nach den neuen Ansätzen verlangt die Regulierung nachhaltiger Produkte von den Herstellern, dass sie Ökodesign-Prinzipien in allen Phasen des Produktionsprozesses umsetzen. Dies gilt sowohl für die einzelnen Komponenten als auch für die Endprodukte, die auf den Markt kommen. Hersteller müssen die Umweltauswirkungen ihrer Produkte von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Entsorgung der Abfälle nach dem Gebrauch berücksichtigen. Ökodesign reduziert nicht nur schädliche Auswirkungen auf Ökosysteme, sondern hilft auch, die Produktionskosten zu senken, indem der Ressourceneinsatz optimiert wird.

Eine der wichtigsten Anforderungen an das Ökodesign ist die Sicherstellung der Energieeffizienz von Produkten. Das bedeutet, dass Sie bei der Entwicklung neuer Produkte deren Energieverbrauch berücksichtigen und nach Möglichkeiten suchen müssen, ihn zu senken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, Materialien am Ende des Produktlebenszyklus wiederzuverwenden und zu recyceln.

Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über nachhaltiges Ökodesign von Produkten definieren den Rahmen, innerhalb dessen Hersteller verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Umweltstandards entsprechen.

  1. Energieeffizienz von Produkten
  2. Optimierung der Ressourcenauslastung
  3. Recycling und Wiederverwendung
  4. Langlebigkeit und Wartbarkeit
  5. Reduzierung der Umweltbelastung
  6. Innovation & Nachhaltigkeit

Diese Punkte unterstreichen die Bedeutung von Ökodesign als Instrument zur Schaffung von Produkten, die den modernen Anforderungen an nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz entsprechen.

 

Die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der ESPR ist es, die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, erheblich zu verbessern.

Verordnung – EU – 2024/1781 – DE – EUR-Lex (europa.eu)


Chemikalien-Management: https://ekotox.de/chemikalien-management/
REACH-Konferenz 2024:
https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

Verabschiedung der Technischen Vorschriften für kosmetische Mittel in der Ukraine

Verabschiedung der Technischen Vorschriften für kosmetische Mittel in der Ukraine

Das Technische Regelwerk für kosmetische Mittel stützt sich auf die am 30. November 2009 verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Kennzeichnung von Kosmetika fest, die auf den ukrainischen Markt gelangen, und tritt gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 65 vom 20. Januar 2021  am 3. August 2024 in Kraft. Das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die vor dem 3. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, kann nicht verboten oder eingeschränkt werden, weil solche kosmetischen Mittel nicht den Anforderungen der mit dieser Resolution genehmigten TR entsprechen.

Zweck der technischen Vorschrift ist es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, indem klare und eindeutige Anforderungen an kosmetische Mittel festgelegt werden. Es deckt alle Aspekte ab, die mit der Herstellung, Kennzeichnung, Prüfung und dem Verkauf von Schönheitsprodukten verbunden sind.

Zu den wichtigsten Bestimmungen der Verordnung gehören:
  1. Produktsicherheit: Anforderungen an die Zusammensetzung von Kosmetika, um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher zu vermeiden. Die Produkte müssen toxikologischen und anderen Tests unterzogen werden, um ihre Sicherheit zu bestätigen.
  2. Etikettierung und Verpackung: Klare und verständliche Kennzeichnung, die alle notwendigen Informationen über die Zusammensetzung, Gebrauchsanweisung, Herstellungsdatum und Verfallsdatum enthält.
  3. Konformitätserklärung: Hersteller und Importeure müssen Dokumente vorlegen, die die Konformität ihrer Produkte mit allen festgelegten Normen und Anforderungen bestätigen.
  4. Qualitätskontrolle: Es werden Regeln für die Durchführung von Qualitätskontrollen in allen Phasen der Herstellung und Lieferung von Kosmetika festgelegt.
  5. Anforderungen an Werbematerialien: Falsche oder irreführende Angaben über die Eigenschaften von Produkten, die Verbraucher irreführen können, sind verboten.

Nach den neuen Vorschriften muss jedes kosmetische Produkt gründlich getestet und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass es hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Diese Verordnung wird den Verbrauchern helfen, sich bei der Auswahl kosmetischer Mittel besser zurechtzufinden, und für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen.

https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/65-2021-%D0%BF#Text


Kosmetisches Mittel: https://ekotox.de/kosmetische-mittel/

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

Ukraine verabschiedet REACH-Verordnung: Registrierungen ab 2026 fällig

Ukraine verabschiedet REACH-Verordnung: Registrierungen ab 2026 fällig

Die Ukraine hat die REACH-Verordnung offiziell verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt zur Angleichung ihrer Chemikaliensicherheitsstandards an die der Europäischen Union getan. Dieser Schritt verpflichtet Unternehmen, die in der Ukraine tätig sind, ihre chemischen Stoffe zu registrieren, um sicherzustellen, dass umfassende Informationen über die Sicherheit und Verwendung dieser Stoffe verfügbar sind.

Wichtige Anmeldefristen:

  • 1. Oktober 2026:
    • Stoffe bei ≥1.000 t/a
    • CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) mit ≥1 t/a
    • Stoffe, die für Wasserorganismen (akut oder chronisch) mit ≥100 t/a sehr giftig sind
  • 1. Juni 2028:
    • Stoffe bei 100 – 1.000 t/a
  • 1. März 2030:
    • Stoffe bei 1 – 100 t/a

 

REACH-Verordnung: REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Es handelt sich um eine umfassende EU-Verordnung, die darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen.

Zeitplan für die Registrierung: Unternehmen in der Ukraine müssen mit dem Registrierungsprozess beginnen, wobei alle erforderlichen Registrierungen bis 2026 fällig sind. Dieser Zeitplan bietet Unternehmen einen klaren Rahmen für die Compliance.

Geltungsbereich und Auswirkungen: Die Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine hergestellt, importiert oder verwendet werden. Dazu gehören Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet werden, sowie solche, die in Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln, Farben und Gegenständen wie Kleidung und Möbeln enthalten sind.

Vorteile: Mit der Einführung von REACH will die Ukraine die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz verbessern. Die Verordnung fördert den sichereren Umgang mit Chemikalien, reduziert die Anzahl gefährlicher Stoffe und fördert den Einsatz sichererer Alternativen.

 

Was bedeutet das für Unternehmen:

  1. Compliance-Anforderungen: Unternehmen müssen die Risiken im Zusammenhang mit den Stoffen, die sie in der Ukraine herstellen und vermarkten, identifizieren und managen.
  2. Datenaustausch: Unternehmen müssen Daten über die Eigenschaften und Verwendungen ihrer Stoffe sowie Hinweise zur sicheren Handhabung austauschen.
  3. Regulatorische Unterstützung: Unternehmen können sich von den ukrainischen Aufsichtsbehörden Unterstützung und detaillierte Beratung holen, um sicherzustellen, dass sie die REACH-Anforderungen erfüllen.

Diese Annahme unterstreicht das Engagement der Ukraine, die Sicherheitsstandards für Chemikalien zu verbessern und in die europäischen Normen zu integrieren, um letztlich eine sicherere Umwelt für ihre Bürger und Ökosysteme zu fördern.

 

https://mepr.gov.ua/wp-content/uploads/2024/07/Tehnichnyj-reglament-shhodo-bezpechnosti-himichnoyi-produktsiyi.pdf

KMU-Überprüfungs – und Verwaltungsgebühren für gemeinsame Zulassungsanträge

KMU-Überprüfungs – und Verwaltungsgebühren für gemeinsame Zulassungsanträge

ECHA/NR/24/20

Helsinki, 23. Juli 2024 – Gemäß den von der Europäischen Kommission bestätigten neuen Bestimmungen wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ab sofort nur noch eine Verwaltungsgebühr für gemeinsame Zulassungsanträge erheben, die Antragsteller mit falsch angegebenen Unternehmensgrößen umfassen. Diese Richtlinie gilt auch dann, wenn mehrere Bewerber fälschlicherweise angeben, Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) zu sein.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des größten Antragstellers innerhalb der gemeinsamen Antragsgruppe. Dies steht im Einklang mit der Gebührenstruktur, die in der Durchführungsverordnung der Kommission über die an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte dargelegt ist. Der Hauptantragsteller erhält die Rechnung. Wenn alle Antragsteller ihre Unternehmensgröße korrekt angegeben haben, wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus wurde die Definition des Begriffs “finanzieller Gewinn” dahingehend geändert, dass sie die Ex-ante-Überprüfung umfasst, die vor Ausstellung der Rechnung erfolgt. Da KMU von niedrigeren Gebühren profitieren, bezieht sich der Begriff “finanzieller Gewinn” auf die Höhe der Gebühren, die aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen vermieden werden.

Die Höhe der Verwaltungsgebühr und der sonstigen Bestimmungen bleibt unverändert. Der überarbeitete und konsolidierte Beschluss des Verwaltungsrats der ECHA, der von der Kommission bestätigt wurde, tritt am 22. Juli 2024 in Kraft.

 

ECHA-Seiten: https://echa.europa.eu/sk/-/sme-verification-only-one-administrative-charge-for-joint-application-for-authorisation-1

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

Fortlaufende Liste der zur Beschränkung bestimmten Stoffe (Gruppen von) Stoffen zur Aktualisierung des Anhangs I des Fahrplans für Beschränkungen im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit SWD(2022) 128 final

Fortlaufende Liste der zur Beschränkung bestimmten Stoffe (Gruppen von) Stoffen zur Aktualisierung des Anhangs I des Fahrplans für Beschränkungen im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit SWD(2022) 128 final

Überarbeitete Fassung 1. Juli 2024

Definition des Pools: Pool 0 enthält Stoffe, die bereits im Absichtsregister (RoI) für Beschränkungen1 aufgeführt sind oder bei denen die Kommission die ECHA aufgefordert hat, ein Beschränkungsdossier zu erstellen. Bereits eingereichte Beschränkungsdossiers sind nicht in Pool 0 enthalten, sondern in Anlage 1 aufgeführt.

 

  • Pool 0 – ECHA-Artikel 69.2;
  • Pool 0 – Mitgliedstaaten;
  • Pool 1 -Erwarteter Antrag der Kommission an die ECHA;
  • Pool 1 -ECHA-Artikel 69.2;
  • Pool 1 -Mitgliedstaaten.

 

Anhang II – Gruppen von Stoffen, die bewertet werden, mit einer Beschränkung als potenzieller Option für die regulatorische Verwaltung

 In Anhang II sind Stoffe, die mit Einschränkungen bewertet werden, als mögliche Option für die regulatorische Verwaltung aufgeführt. Bisher wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob eine Beschränkung vorbereitet wird oder wer das Dossier einreicht (ein Mitgliedstaat oder die ECHA im Namen der Kommission). Anhang II dient auch als Liste für die Behörden, um ihre Prioritäten für künftige Beschränkungsdossiers zu entwickeln. Ähnlich wie bei Pool 1 kann für einige (Gruppen von) Stoffen die Einstufung nach der CLP-Verordnung oder die SVHC-Identifizierung nach REACH die nächste regulatorische Maßnahme sein, auf die dann möglicherweise eine Einschränkung folgt.

 

Stoffe sind aus verschiedenen Gründen in Anhang II aufgeführt. Sie umfasst (Gruppen von) Stoffen, für die

– In der Bewertung des regulatorischen Bedarfs der ECHA wird eine Beschränkung als mögliche Option für das regulatorische Management vorgeschlagen.

– Die ECHA hat gemäß Artikel 69 Absatz 2 eine Beschränkung als regulatorische Folgemaßnahme ermittelt.

– Vorläufige Bewertungen der Mitgliedstaaten, der Kommission oder von Arbeitsgruppen, an denen die Mitgliedstaaten, die Kommission und die ECHA beteiligt sind, deuten darauf hin, dass eine Beschränkung möglicherweise eine angemessene Option für das regulatorische Management sein könnte.

– Überprüfungsberichte oder frühere Bewertungen deuten darauf hin, dass eine Überarbeitung einer Beschränkung erforderlich sein könnte (z. B. Blei in Bedarfsgegenständen; Nickel in Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, in direkten und längeren Kontakt mit der Haut zu kommen).

 


ECHA-Seite: Fortlaufende Liste der (Gruppen von) Stoffen, die zur Beschränkung bestimmt sind, Aktualisierung von Anhang I des Beschränkungsfahrplans im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit SWD(2022)128

Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

 

ECHA nimmt eine gefährliche Chemikalie in die Kandidatenliste auf

ECHA nimmt eine gefährliche Chemikalie in die Kandidatenliste auf

ECHA/NR/24/19

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält nun 241 Einträge für Chemikalien, die Mensch oder Umwelt schädigen können. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Risiken dieser Chemikalien zu managen und Kunden und Verbraucher über ihre sichere Verwendung zu informieren. 

Helsinki, 27. Juni 2024 – Die neu hinzugefügte Chemikalie Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid ist fortpflanzungsgefährdend und wird als Verarbeitungshilfsmittel, z. B. als Flammschutzmittel, verwendet.


Einträge, die am 27. Juni 2024 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden:

 

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der ECHA hat die Aufnahme dieses Stoffes in die Kandidatenliste bestätigt. Die Liste enthält jetzt 241 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Dieser Stoff kann in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, können Unternehmen ihn nicht verwenden, es sei denn, sie beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt seine weitere Verwendung.

Andere Stoffe

Das MSC-Abkommen zur Identifizierung von Triphenylphosphat (TPhP; EG Nr. 204-112-2) als SVHC für die Juni-Sitzung des Ausschusses vorgesehen. Nach Anhörung der Ausschussmitglieder und des Dossiereinreichers beschloss die ECHA jedoch, das Verfahren zur Einholung einer Einigung für diesen Stoff auszusetzen, da in den Tagen vor der Sitzung wesentliche neue Informationen verfügbar wurden.

Diese Aussetzung stellt sicher, dass die neu bereitgestellten Daten ordnungsgemäß bewertet und im SVHC-Identifizierungsprozess berücksichtigt werden. Dies ist eine Ausnahmeregelung und gilt nur unter den besonderen Bedingungen dieses Falles.

Seite ECHA: https://echa.europa.eu/de/-/echa-adds-one-hazardous-chemical-to-the-candidate-list

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/

Die Inspektoren überprüfen die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen in Produkten

Die Inspektoren überprüfen die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen in Produkten

ECHA/NR/24/18 

Das Durchsetzungsforum der ECHA stimmte einem neuen EU-weiten Projekt zu, um zu überprüfen, ob gefährliche Gemische in Produkten wie Lufterfrischern oder elektronischen Zigaretten korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden, um Verbraucher und Kinder vor chemischen Gefahren zu schützen. 

Helsinki, 17. Juni 2024 – Ziel der Kontrollen im neuen REF-14-Projekt ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische durchgesetzt wird. Die Kontrollen werden Verbraucherprodukte umfassen, die auf dem Markt weit verbreitet sind und von denen bekannt ist, dass sie gefährliche Gemische enthalten – wie Nikotinprodukte mit akut toxischen Substanzen oder Lufterfrischer mit sensibilisierenden oder reizenden Stoffen.  

Die Durchsetzungsbehörden stellten fest, dass diese Produkte manchmal nicht klassifiziert und gekennzeichnet sind, um die Verbraucher über die Gefahren und ihre sichere Verwendung zu informieren. Sie sind manchmal auch ohne kindergesicherte Befestigung zu finden, was dazu führen kann, dass Kinder exponiert werden. 

Die Inspektoren werden prüfen, ob die Lieferanten dieser Produkte ihre Pflichten gemäß der CLP-Verordnung erfüllen, einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung sowie der Anforderungen an die Verpackung und den kindersicheren Verschluss. Sie werden auch die Meldungen an die Giftnotrufzentralen und die Sicherheitsdatenblätter der Gemische überprüfen. Das REF-14-Projekt wird 2025 vorbereitet und die Inspektionen werden für 2026 erwartet. 

 

ECHA-Seite: https://echa.europa.eu/-/inspectors-will-check-classification-and-labelling-of-mixtures-in-products#msdynttrid=RMMeVoU9HyYV16pRIb3XbOnACFkvaT6-vZtCd3gaNoc 

REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/ 

EkotoxInfo 06/2024

EkotoxInfo 06/2024

Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Ausgabe der EkotoxInfo-Nachrichten zu lesen. In der Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Chemikaliengesetzgebung und des Chemikalienmanagements finden Sie folgende Themen: 

 

  1. Nanomaterialien in kosmetischen Produkten 
  1. Verlängerung der EU-Überprüfung von Biozidwirkstoffen 
  1. Überarbeitung der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 
  1. Das Konzept der wesentlichen Verwendung in den EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien 
  1. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) 
  1. Beschränkungsvorschlag für Chrom (VI) soll mehr Stoffe abdecken 
  1. Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) sind gemäß der EU-Kommissionsverordnung eingeschränkt 
  1. Einreichung von Meldungen über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender 
  1. Die REACH-Konferenz 2024 findet vom 15. bis 16. Oktober 2024 in Bratislava statt 

 

1.Nanomaterialien in kosmetischen Produkten 

VERORDNUNG (EU) 2024/858 DER KOMMISSION (14. März 2024) der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Styrol/Acrylat-Copolymer, Natriumstyrol/Acrylat-Copolymer, Kupfer, Kupferkolloid, Hydroxylapatit, zur Modifizierung von Gold-, Goldkolloid-, Goldthioethylaminohyaluronsäure-, Acetylheptapeptid-9-Goldkolloid-, Platin-, Platin-, Platin-Tetrapeptid-17-Platinkolloid- und Silberkolloid-Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln. 

Ekotox-News-Webseiten:https://ekotox.de/news/die-eu-andert-die-verwendung-bestimmter-nanomaterialien-in-kosmetikprodukten/

Ekotox Kosmetik Webseiten: https://ekotox.de/kosmetische-mittel/

2. Verlängerung der EU-Überprüfung von Biozidwirkstoffen   

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1398 DER KOMMISSION vom 14. März 2024 

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/erwartete-verlangerung-der-eu-uberprufung-von-biozidwirkstoffen/

Ekotox Biozidprodukte Webseiten: https://ekotox.de/biozid-produkte/

 

3. Überarbeitung der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 

Die vorgeschlagene Verordnung würde Bestimmungen zur Nachhaltigkeit enthalten (z. B. zu besorgniserregenden Stoffen, Recyclingfähigkeit und verbindlichen Recyclinganteilen und zur Minimierung von Verpackungen); Kennzeichnung, Kennzeichnung und Information (z. B. über die Materialzusammensetzung von Verpackungen); Verpflichtungen für die Wirtschaftsakteure (z. B. Verbot bestimmter Verpackungsformate und Festlegung von Wiederverwendungs- und Nachfüllzielen); Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen (z. B. Ziele für die Reduzierung von Verpackungsabfällen und für Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall); und ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen. 

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/uberarbeitung-der-eu-richtlinie-uber-verpackungen-und-verpackungsabfalle/

Webseite des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20589/neue-eu-vorschriften-weniger-verpackungen-mehr-wiederverwendung-und-recycling

Ekotox Chemicals Management Webseite: https://ekotox.de/chemikalien-management/

4. Das Konzept der wesentlichen Verwendung in den EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien 

Das Konzept der wesentlichen Verwendung in den EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien ist ein Rahmen, der bestimmen soll, wann die Verwendung bestimmter Stoffe für gesellschaftliche Bedürfnisse erforderlich ist. Es zielt darauf ab, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbelange mit gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Dieses Konzept beinhaltet die Identifizierung von Nutzungen, die für Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, und bewertet gleichzeitig die Verfügbarkeit von Alternativen.
Durch strukturierte Bewertungen können nicht wesentliche Verwendungen herausgefiltert werden, was die Regulierungsprozesse vereinfacht und den Übergang zu sichereren Alternativen fördert. Die Umsetzung dieses Konzepts erfordert eine sorgfältige Prüfung spezifischer Kriterien und Verfahren innerhalb der einzelnen Rechtsrahmen, um seine Wirksamkeit und Anwendbarkeit in verschiedenen Sektoren zu gewährleisten. 

 Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/das-konzept-der-wesentlichen-verwendung-in-den-eu-rechtsvorschriften-uber-chemikalien/

Ekotox REACH-Webseiten: https://ekotox.de/reach-verordnung/ 

 

5. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)   

PFAS sind persistente Stoffe oder wandeln sich letztendlich in persistente Stoffe um, die zu irreversibler Umweltbelastung und -akkumulation führen. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und -mobilität ist es in der EU zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser und Böden gekommen. 

Eines der größten gesellschaftlichen Probleme ist die Irreversibilität der Kontamination zusammen mit endokrin wirksamen Wirkungen, Karzinogenität, Fortpflanzungstoxizität, Auswirkungen auf das Immunsystem und den Fettstoffwechsel für eine breite Palette von PFAS. 

Vorschlag zur universellen PFAS-Beschränkung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren 

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/beschrankung-der-herstellung-des-inverkehrbringens-und-der-verwendung-pfas/

Ekotox Chemicals Management Webseite: https://ekotox.de/chemikalien-management/

6. Beschränkungsvorschlag für Chrom (VI) soll mehr Stoffe abdecken   

Die Europäische Kommission hat die ECHA aufgefordert, den Geltungsbereich des REACH-Beschränkungsvorschlags auf mindestens 12 Chrom(VI)-Stoffe auszuweiten. 

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/beschrankungsvorschlag-fur-chrom-vi-soll-mehr-stoffe-enthalten/  

Webseiten zur Ekotox REACH-Zulassung: https://ekotox.de/reach-authorisation/

7. Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) sind gemäß der EU-Kommissionsverordnung eingeschränkt   

VERORDNUNG (EU) 2024/1328 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2024 

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/octamethylcyclotetrasiloxan-d4-decamethylcyclopentasiloxan-d5-und-dodecamethylcyclohexasiloxan-d6-sind-gemas-der-eu-kommissionsverordnung-eingeschrankt/

Webseiten von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.de/chemikalien-management/

8. Einreichung von Meldungen über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender   

Nachgeschaltete Anwender eines Stoffes, der in der Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgeführt ist und ihn im Rahmen einer Zulassung verwenden, die einem Lieferanten weiter oben in Ihrer Lieferkette erteilt wurde, müssen die ECHA über die Verwendung informieren.  

Ekotox-Neuigkeiten: https://ekotox.de/news/einreichung-von-meldungen-uber-zugelassene-verwendungen-durch-nachgeschaltete-anwender/

Webseiten zur Ekotox REACH-Zulassung: https://ekotox.de/reach-authorisation/

9. REACH-Konferenz 2024   

Die REACH-Konferenz 2024 findet vom 15. bis 16. Oktober 2024 in Bratislava statt 

Die REACH-Konferenz 2024 wird zum vierzehnten Mal organisiert und vereint Dozenten und Teilnehmer aus verschiedenen Sektoren der Industrie, Behörden, Wissenschaft und anderen Interessengruppen.  

Nun hat die EU-Chemikaliengesetzgebung den wichtigen Meilenstein erreicht, der durch die neue Politik der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des European Industrial Deal zur Ergänzung des Green Deal definiert wurde. Alle neuen Anforderungen zu bewältigen, wird für alle Beteiligten eine Herausforderung sein. 

Webseite der REACH-Konferenz 2024: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/  

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EKOTOX CENTERS – Beratungs- und Beratungsgruppe, die sich hauptsächlich auf die gesetzlichen Anforderungen auf dem EU-Markt für Produkte (Erzeugnisse), Gemische und chemische Stoffe, Gefahren- und Risikobewertung konzentriert. Wir decken eine breite Palette von Regulierungsbereichen ab, um unseren Kunden zu helfen, die spezifischen Anforderungen für ihre Produkte auf dem EU-Markt zu erfüllen. 

EKOTOX-ZENTREN:  

Ekotox Hungary Kft., HUNGARY 

CENTRUL EKOTOX S.R.L. RUMÄNIEN 

Centrum Ekotoksykologiczne Sp. z o.o., POLEN 

Ekotoxikologické centrum CZ s.r.o., TSCHECHISCHE REPUBLIK 

Ekotoxikologické centrum Bratislava s.r.o., SLOWAKEI 

ЕКОТОКС ЦЕНТР УКРАЇНА, Ekotox Center Ukraine LLC., UKRAINE 

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EKOTOX CENTERS Beratungsunterstützung https://ekotox.de/

Online-Beratungen, Schulungen und Webinare: https://ekotoxtraining.com/  

Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)

Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)

PFAS sind persistente Stoffe oder wandeln sich letztendlich in persistente Stoffe um, die zu irreversibler Umweltbelastung und – akkumulation führen. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und -mobilität ist es in der EU zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser und Böden gekommen.

Eines der größten gesellschaftlichen Probleme ist die Irreversibilität der Kontamination zusammen mit endokrin wirksamen Wirkungen, Karzinogenität, Fortpflanzungstoxizität, Auswirkungen auf das Immunsystem und den Fettstoffwechsel für eine breite Palette von PFAS.

Der Vorschlag zur universellen PFAS-Beschränkung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren:

Die ECHA-Ausschüsse für Risikobewertung und für sozioökonomische Analyse treffen sich im Juni, um Folgendes zu erörtern:

PFAS

* Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten; und

* Zusätzliche Diskussion über Gefahren (nur vom RAC).

Sitzungen des RAC und des SEAC im September 2024:

* Textilien, Polster, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC);

* Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen; und

* Erdöl und Bergbau.


Eingereichte Beschränkungen, die in Betracht gezogen werden:
https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term

PFAS-Webseiten der ECHA: https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas

Webseiten von Ekotox Chemicals Management:  https://ekotox.de/chemikalien-management/

REACH-Konferenz 2024 web: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2024/