Trinkwasserrichtlinie

Trinkwasserrichtlinie

Trinkwasserrichtlinie

Die Europäische Kommission hat sechs neue Rechtsakte im Rahmen der Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht. Diese bilden den Rahmen für hygienische Mindestanforderungen an Materialien und für die Zertifizierung von Produkten, die mit unserem Trinkwasser in Berührung kommen.

Dieser neue Rechtsrahmen umfasst:

• Europäische Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die für die Verwendung in Herstellungsmaterialien zugelassen sind, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.

• Risikobewertungsmethoden und Informationsanforderungen für die Überprüfung von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die in die Positivlisten aufgenommen werden könnten.

• Verwaltungsverfahren für die Aktualisierung der Positivlisten.

Ende 2025 können Wirtschaftsakteure und nationale Behörden damit beginnen, der ECHA. ihre Absicht mitzuteilen, Änderungen an den europäischen Positivlisten vorzuschlagen. Ab Ende 2026 können sie damit beginnen, ihre Anträge auf Aufnahme neuer Einträge und auf Änderung oder Entfernung bestehender Einträge aus den europäischen Positivlisten bei der ECHA einzureichen.

Die europäischen Positivlisten: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400367#msdynttrid=6_Z9sTlh8PoLztrQtvysrxrmCVrOQCTxjZpy8JpfjFw

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REACH-Konferenz 2024: REACH-Konferenz 2024 – Ekotox-Schulung