Benachrichtigungen der Giftnotrufzentrale

Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen in der Europäischen Union

Meldung gefährlicher Gemische in den EU-Mitgliedstaaten und bei der ECHA

Poison Centre Notifications

Die Ekotox-Zentren bieten Beratungsdienste und Kundenunterstützung im Bereich der EU-Chemikaliengesetzgebung – REACH-Registrierung, Alleinvertreter, REACH-Zulassung, REACH/CLP-Screening, Sicherheitsdatenblätter, Dienste zur Einhaltung von Rechtsvorschriften, PCN- und UFI-Dienste und mehr.

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PCN

Ab dem 1. Januar 2021 sind Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, ihre Gemische in einem harmonisierten Format zu melden, und auf den Etiketten der Gemische müssen eindeutige Formelkennungen (UFI) angegeben werden. Dies ist eine wichtige Änderung für Unternehmen, die gefährliche Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Als Verpflichtete gemäß Artikel 45 gelten Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische auf den Markt bringen. In allen Fällen liegt die Verpflichtung bei der EU-Rechtsperson, was bedeutet, dass ein Nicht-EU-Lieferant des Gemischs nicht an die Stelle des in der EU ansässigen Pflichtinhabers treten kann. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die Erfüllung der Meldepflicht eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Gemischs ist – dies kann in Fällen wichtig sein, in denen das Inverkehrbringen nicht vom Importeur oder nachgeschalteten Anwender durchgeführt wird.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1677 DER KOMMISSION
vom 31. August 2020
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Verbesserung
der Praktikabilität der Informationsanforderungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen
Notversorgung
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1677

Anhang VIII

HARMONISIERTE INFORMATIONEN ÜBER GESUNDHEITLICHE NOTFALLMASSNAHMEN UND VORBEUGENDE MASSNAHMEN

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Gemische zur Verwendung durch Verbraucher und Gewerbetreibende in Verkehr bringen, müssen die Anforderungen ab dem 1. Januar 2021 erfüllen.

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die einer gemäß Artikel 45 Absatz 1 benannten Stelle vor dem Beginn der Anwendbarkeit Informationen über gefährliche Gemische vorgelegt haben, die nicht mit diesem Anhang übereinstimmen, müssen diesen Anhang erst ab dem 1. Januar 2025 einhalten.

Vor dem Inverkehrbringen von Gemischen legen die Antragsteller den gemäß Artikel 45 Absatz 1 benannten Stellen („benannte Stellen“) in dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, in dem/denen das Gemisch in Verkehr gebracht wird, Informationen über Gemische vor, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Wirkungen als gefährlich eingestuft sind. Die Übermittlung muss die in Teil B festgelegten Informationen enthalten. Sie erfolgt auf elektronischem Wege in einem von der Agentur bereitgestellten XML-Format und wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Format der Giftnotrufe (Poison Centre Notification, PCN) soll die Informationen über gefährliche Gemische, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Gefahren eingestuft sind, strukturieren, die den Giftnotrufzentralen bei Vergiftungsfällen in der EU zur Verfügung stehen.

Seit dem 1. Januar 2021 sind Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, ihre Gemische in einem harmonisierten Format zu melden, und auf den Etiketten der Gemische müssen eindeutige Formelkennungen (UFIs) angegeben werden. Dies ist eine wichtige Änderung für Unternehmen, die gefährliche Gemische auf den Markt bringen.

Neues EU PCN-Format

Jährliche Aktualisierungen des Formats erfolgen im Oktober in Übereinstimmung mit dem IUCLID-Freigabeplan. Das Format wird als eine Reihe von XML-Schema-Definitionsdateien (XSD) zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es ein Datenmodell, das alle relevanten Felder und ihre Verbindungen untereinander aufzeigt.
Version 4.0, veröffentlicht am 25. Oktober 2021

Die meisten EU-Länder nehmen jetzt Meldungen über das ECHA-Einreichungsportal an.

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