Beschränkungen

Die Bestimmungen der REACH-Verordnung über die Beschränkungen erlauben die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, das behandelt werden muss, vollständige oder teilweise Verbote oder andere Beschränkungen bei der Bewertung dieser Risiken.

Gemäß der Verordnung (Titel VIII, Art. 67) darf ein Stoff als solcher, in einer Zubereitung/einem Gemisch oder in einem Erzeugnis, für den Anhang XVII eine Beschränkung enthält, nur hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn er die Bedingungen dieser Beschränkung erfüllt.

Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung nicht für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung gilt, sowie die Höchstmenge, die von der Beschränkung ausgenommen ist.

Der Anhang enthält Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von gefährlichen Stoffen, die seit 1976 im Rahmen der Richtlinie 76/769/EWG erlassen wurden. Titel VIII und Anhang XVII der REACH-Verordnung traten im Juni 2009 in Kraft.

Anhang XVII wurde überarbeitet, und diese Fassung enthält auch die kürzlich im Rahmen der Richtlinie 76/769/EWG angenommenen Beschränkungen für PFOS, Arsen, Quecksilber in Messgeräten, 2(2-Methoxyethoxy)ethanol (DEGME), 2 – (2-Butoxyethoxy)ethanol (DEGBE ) DIISOCYANAT (MDI), Cyclohexan und Ammoniumnitrat. Der überarbeitete Anhang XVII, wurde als Commission Regulation (EC) 552/2009 of 22. June 2009, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII geändert wird.

Die Kommission bereitet eine Änderung für die nächste Aktualisierung von Anhang XVII der REACH-Verordnung vor, die im Frühjahr 2010 von der Kommission angenommen werden soll.

Weitere Informationen finden Sie hier:

The website of the European Commission – REACH restrictions>>