Sicherheitsdatenblatt – Definition

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Sicherheitsdatenblatt – Definition

Basierend auf dem Text in Kapitel 1.5 der UN GHS Revision 5 13:
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) sollte umfassende Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch zur Verwendung im Rahmen der Vorschriften zur Kontrolle von Chemikalien am Arbeitsplatz liefern.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nutzen es als Informationsquelle über Gefahren, einschließlich Umweltgefahren, und um Ratschläge zu Sicherheitsvorkehrungen zu erhalten.

Das SDB ist produktbezogen und kann in der Regel [in Ermangelung relevanter beigefügter Expositionsszenarien] keine spezifischen Informationen liefern, die für einen bestimmten Arbeitsplatz, an dem das Produkt letztendlich verwendet wird, relevant sind, obwohl bei Produkten mit speziellen Endverwendungen die SDB-Informationen eher arbeitnehmerspezifisch sein können.

Die Informationen ermöglichen es dem Arbeitgeber daher
(a) ein aktives Programm von Arbeitnehmerschutzmaßnahmen, einschließlich Schulungen, zu entwickeln, das auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten ist, und
(b) Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die zum Schutz der Umwelt erforderlich sein könnten. Darüber hinaus stellt das SDB eine wichtige Informationsquelle für andere Zielgruppen des GHS dar.

So können bestimmte Informationen von denjenigen genutzt werden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, von Notfalleinsatzkräften (einschließlich Giftnotrufzentralen), denjenigen, die an der beruflichen Verwendung von Pestiziden beteiligt sind, und von Verbrauchern. Diese Zielgruppen erhalten jedoch zusätzliche Informationen aus einer Vielzahl anderer Quellen, wie z. B. den UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter, Modellvorschriften und Packungsbeilagen für Verbraucher, und werden dies auch weiterhin tun. Die Einführung eines harmonisierten Kennzeichnungssystems soll sich daher nicht auf den primären Verwendungszweck des SDB auswirken, der sich an die Benutzer am Arbeitsplatz richtet.

Das erforderliche Format und der Inhalt eines SDB in den EU-Mitgliedstaaten, in denen die REACH-Verordnung direkt gilt (und in anderen Ländern, die die REACH-Verordnung übernommen haben), ist in Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt.

Die im SDB enthaltenen Informationen müssen klar und prägnant formuliert sein.

In Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung heißt es: „Das Sicherheitsdatenblatt ist in einer Amtssprache des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten bereitzustellen, in dem/denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, sofern der/die betreffende(n) Mitgliedstaat(en) nichts anderes vorsehen. Es sei darauf hingewiesen, dass es dem Empfängermitgliedstaat (MS) obliegt, etwas anderes vorzuschreiben – d. h., dass z. B. das Bestehen einer Ausnahmeregelung im MS der Herstellung nicht zu einer Ausnahmeregelung in einem anderen MS führt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Selbst wenn der MS etwas anderes vorsieht, kann es wünschenswert sein, das SDB (möglicherweise zusätzlich) immer in der Landessprache bereitzustellen.

ACHTUNG!

Format und Inhalt der Sicherheitsdatenblätter sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt. Die letzte Änderung erfolgte am 1.6.2015 durch die Verordnung Nr. 830/2015/EG, und Sicherheitsdatenblätter, die vor dem 1.6.2015 erstellt wurden, müssen bis spätestens 31.5.2017 den Anforderungen entsprechen.

Die Einstufung in den Sicherheitsdatenblättern entspricht ab 1.6.2015 der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008/ES. In den Fällen, in denen das Gemisch vor diesem Datum eingestuft und auf den Markt gebracht wurde, gilt die Ausnahme für die Neueinstufung bis zum 1. Juni 2017.

Ein weiterer Grund für die Überarbeitung des SDB ist die Aktualisierung der CLP-Verordnung (ATE) Nr. 918/2016/EG vom 19.5.2016, in der z. B. einige Gefahrensätze (H) geändert wurden. Diese Verordnung muss spätestens ab dem 1.2.2018 befolgt werden.


Sicherheitsdatenblatt

  • Sicherheitsdatenblatt – Definition
  • Warum wird ein SDB benötigt?
  • Für welchen Stoff oder welches Gemisch?
  • Format des Sicherheitsdatenblatts
  • Aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts
  • Gestaltung von Etiketten
  • Wie wird sich CLP auf das SDB auswirken?
  • Inhalt des Sicherheitsdatenblatts
  • Der Inhalt eines SDB – Verantwortung
  • Wer sollte ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) erstellen?
  • SDB und Etikett