Verpflichtungen für Nicht-EU-Einzelhändler gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt klare Regeln fest, um sicherzustellen, dass Konsumgüter, die in der Europäischen Union (EU) vermarktet werden, hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Einzelhändler aus Nicht-EU-Ländern, die Produkte an EU-Verbraucher verkaufen, sei es über Online-Marktplätze oder Direktverkäufe, müssen die GPSR-Anforderungen erfüllen.

Wichtigste Pflichten für Einzelhändler außerhalb der EU

  1. Benennung eines Verantwortlichen mit Sitz in der EU

Einzelhändler außerhalb der EU müssen einen Bevollmächtigten oder Wirtschaftsakteur innerhalb der EU benennen. Diese Stelle ist für die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten verantwortlich und kann eine der folgenden Organisationen sein:

  • Hersteller (wenn er in der EU ansässig ist)
  • Importeur
  • Fulfillment-Dienstleister
  • Vertretungsberechtigter

Diese verantwortliche Person muss für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sorgen und auf dem Produkt oder der Verpackung erkennbar sein.

  1. Einhaltung der Produktsicherheit

Alle Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen die in der GPSR festgelegten Sicherheitsstandards erfüllen. Einzelhändler außerhalb der EU müssen sicherstellen, dass:

  • Die Produkte entsprechen den einschlägigen EU-Sicherheitsvorschriften und -richtlinien.
  • Technische Dokumentationen und Risikobewertungen sind auf Anfrage erhältlich.
  • Die Produkte sind mit entsprechenden Sicherheitskennzeichnungen, Etiketten und Informationen zur Rückverfolgbarkeit versehen.
  1. Bereitstellung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit

Einzelhändler aus Nicht-EU-Ländern müssen sicherstellen, dass ihre Produkte Folgendes enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers.
  • Die Daten der in der EU ansässigen verantwortlichen Person (falls zutreffend).
  • Eine Charge, Seriennummer oder andere Identifikatoren für die Rückverfolgbarkeit.
  1. Berichterstattung und Korrekturmaßnahmen

Stellt sich heraus, dass ein Produkt unsicher ist, müssen Einzelhändler außerhalb der EU:

  • Zusammenarbeit mit den EU-Marktüberwachungsbehörden.
  • Führen Sie bei Bedarf Rückrufe oder Korrekturmaßnahmen durch.
  • Informieren Sie Verbraucher und Behörden über alle Risiken, die von dem Produkt ausgehen.
  1. Online-Marktplätze und digitale Compliance

Für den Online-Verkauf erfordert GPSR zusätzliche Maßnahmen, darunter:

  • Sicherstellung, dass digitale Angebote den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Unverzügliche Bearbeitung von Beschwerden und Sicherheitsbedenken, die von Behörden oder Verbrauchern geäußert werden.

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu Strafen, Produktverboten oder zur Rücknahme vom EU-Markt führen. Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt, Vorschriften strikt durchzusetzen, so dass die Einhaltung der Vorschriften für den kontinuierlichen Zugang der Verbraucher in der EU unerlässlich ist.

Schlussfolgerung

Einzelhändler außerhalb der EU müssen sich proaktiv an GPSR anpassen, um den Marktzugang in der EU aufrechtzuerhalten. Durch die Benennung einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person, die Gewährleistung der Produktsicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen können Einzelhändler die Verbraucher und ihre Geschäftsinteressen auf dem europäischen Markt schützen.

 

Ekotox GPSR Webseite: https://ekotox.eu/eu-general-product-safety-regulation-gpsr/
Webseite für das Management von Ekotox Chemicals:  https://ekotox.de/chemikalien-management/
REACH-Konferenz 2025: https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2025/