WENN SIE VERTRIEB VON Reinigungsmitteln oder Tensiden sind, sind Sie verpflichtet, diese Anforderungen einzuhalten

Bevor Sie ein Waschmittel oder Tensid auf den Markt bringen: 

  • Überprüfen Sie, ob dem Waschmittel oder Tensid die erforderlichen Dokumente und ein Etikett beiliegen, das den Anforderungen der Verordnung entspricht.

  • Überprüfen Sie, ob der Hersteller die Anforderungen erfüllt hat (Produktpass, Datenträger, CE-Kennzeichnung, Produkteintrag im Produktregister).

Ab wann gelten die Pflichten der Hersteller für Importeure und Händler? 

  • Wenn ein Importeur oder Händler ein Waschmittel oder Tensid unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke auf den Markt bringt oder ein Waschmittel oder Tensid so verändert, dass es sich bereits um ein anderes Produkt handelt.

Wenn der Importeur oder Händler das Waschmittel oder Tensid verpackt/umpackt, hat er folgende Pflichten: 

  • Stellen Sie sicher, dass auf der Verpackung sein Name, sein eingetragener Handelsname oder seine eingetragene Marke und seine Adresse mit den Worten „verpackt von“ oder „umverpackt von“ vorangestellt sind.

  • Stellen Sie die Einhaltung der CE-Kennzeichnung und Kennzeichnungsanforderungen (einschließlich digitaler Kennzeichnung) sicher.

  • Bewahren Sie einen Verweis auf die eindeutige Produktkennung für 10 Jahre auf, nachdem das Waschmittel oder Tensid auf den Markt gebracht wurde.