Zusammenfassung der bevorstehenden Fristen im Rahmen der CLP-Verordnung

Zusammenfassung der bevorstehenden Fristen im Rahmen der CLP-Verordnung

Zusammenfassung der bevorstehenden Fristen im Rahmen der CLP-Verordnung

Die Änderungen der CLP-Verordnung führen neue Gefahrenklassen (u. a. ED, PBT/vPvB und PMT/vPvM) ein und bringen wesentliche Änderungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit sich, wodurch die Verpflichtungen von Unternehmen der chemischen Industrie erheblich erweitert werden. Die wichtigsten Umsetzungsfristen erstrecken sich über den Zeitraum 2025–2028, wobei besonders dringende Änderungen – wie die neuen Einstufungsregeln für MOCS und die Möglichkeit der Verwendung digitaler Kennzeichnungen – bereits ab dem 1. Juli 2026 gelten.


Die EU-Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) durchlaufen derzeit eine der größten Reformen der letzten Jahre. Die Einführung neuer Gefahrenklassen und die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2024/2865 machen es erforderlich, dass Unternehmen ihre Dokumentation, Kennzeichnungen sowie ihren Ansatz zur Einstufung von Stoffen und Gemischen dringend anpassen. Die kommenden Monate – insbesondere die zweite Hälfte des Jahres 2026 – bringen entscheidende Fristen mit sich, deren Nichteinhaltung zu regulatorischer Nichtkonformität führen kann.

1. Neue CLP-Gefahrenklassen – eine wesentliche Änderung des Ansatzes zur Risikobewertung

Die Verordnung (EU) 2023/707 führt drei neue Gefahrenklassen ein, die bisher nicht im GHS-System enthalten waren. Dabei handelt es sich um:
• Endokrinschädigende Stoffe (ED) – für die menschliche Gesundheit und die Umwelt,
• PBT / vPvB – persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe,
• PMT / vPvM – persistente, mobile und toxische Stoffe sowie sehr persistente und sehr mobile Stoffe.
Die Einführung dieser Klassen erweitert den Umfang der Gefahrenbewertung erheblich und erfordert von Unternehmen eine detailliertere Analyse der Produktzusammensetzung sowie der verfügbaren toxikologischen und umweltbezogenen Daten.
Die Umsetzung der neuen CLP-Anforderungen erfolgt schrittweise, jedoch sind einige Fristen bereits abgelaufen oder stehen unmittelbar bevor. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen im Jahr 2026 in einer entscheidenden Übergangsphase befinden – insbesondere im Hinblick auf bestehende Stoffe, die bald vollständig an die neuen Gefahrenklassen angepasst werden müssen.

Fristen:
• 1. Mai 2025 – Verpflichtung für neue Stoffe,
• 1. Mai 2026 – Verpflichtung für neue in Verkehr gebrachte Gemische,
• 1. November 2026 – endgültige Frist für bestehende Stoffe,
• 1. Mai 2028 – endgültige Frist für bestehende Gemische.

2. Aktualisierte CLP-Verordnung – neue Verpflichtungen bei Kennzeichnung und Kommunikation

Die Verordnung (EU) 2024/2865 führte zusätzliche Änderungen ein, die ab dem 1. Juli 2026 gelten. Zu den wichtigsten gehören:
• die Möglichkeit der Verwendung von Faltetiketten (Fold-out Labels),
• die Einführung digitaler Etiketten (z. B. mittels QR-Codes),
• die verpflichtende Angabe eines EU-Lieferanten auf dem Etikett.

Die nächsten Umsetzungsphasen umfassen:
• 1. Januar 2027 – erweiterte Gemischidentifikatoren (einschließlich der Pflicht zur Angabe von ED-, PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffen),
• 1. Januar 2028 – neue Anforderungen an die Etikettengestaltung, Anforderungen für Werbung und Online-Verkauf sowie die Kennzeichnung von Kraftstoffen.
Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikation von Gefahren und erfordern Anpassungen sowohl bei physischen Etiketten als auch bei digitalen Informationen.

3. Neue MOCS-Einstufungsregeln

Eine der weitreichendsten Änderungen ist die Einführung neuer Einstufungsregeln für MOCS (More Than One Constituent Substances). Ab dem 1. Juli 2026 gilt der Grundsatz, dass solche Stoffe analog zu Gemischen eingestuft werden müssen – unter Anwendung von Berechnungsmethoden und eines „Worst-Case-Ansatzes“.
Zu den MOCS gehören unter anderem:
• Mehrkomponentenstoffe,
• UVCB-Stoffe (Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung),
• Einkomponentenstoffe mit relevanten Verunreinigungen oder Zusatzstoffen.
In der Praxis bedeutet dies strengere Einstufungsergebnisse, die Notwendigkeit einer vollständigen Kenntnis der chemischen Zusammensetzung sowie die Neubewertung bestehender Sicherheitsdatenblätter und C&L-Meldungen.
Website von Ekotox: https://ekotox.de/clp/