EkotoxInfo 05/2026

EkotoxInfo 05/2026

EkotoxInfo 05/2026

1. EU Biocides ‘Omnibus X’ – Datenschutzerweiterungen

4. März 2026

Die Vertreter der Mitgliedstaaten genehmigten die Position des Rates zum Vorschlag der Kommission, bestimmte Datenschutzfristen für biozide Produkte zu verlängern, der Teil des EU-Vereinfachungspakets ‘Omnibus X’ ist. Aufgrund von Verzögerungen im Überprüfungsprogramm für bestehende Wirkstoffe wird vorgeschlagen, den Datenschutz, der am 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Ziel ist es, eine faire Vergütung für Dateninhaber und regulatorische Fairness zu gewährleisten, bis die Biocidal Products Regulation 2026-2027 vollständig bewertet wird. Nach dem Mandat des Rates wird die Präsidentschaft die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
Weiterlesen: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/03/04/council-agrees-position-to-streamline-rules-on-biocides/
Ekotox-Webseiten: https://ekotox.de/biozid-produkte/

2. Übertragung der SVHCs Klassifizierung in CLP Anhang VI

23. März 2026

Die ECHA veröffentlichte eine Übersicht über Substanzen, die als SVHCs (Substances of Very High Concern) identifiziert wurden und aufgrund ihrer endokrin störenden (ED), PBT- oder vPvB-Eigenschaften automatisch in den CLP-Anhang VI übertragen werden. Die Liste umfasst 49 vorgeschlagene neue Einträge und 58 zur Überarbeitung im Anhang VI vorgeschlagene Einträge, darunter Stoffe aus der REACH-Kandidatenliste, Biozid-Wirkstoffe und Vorschriften für Pflanzenschutzprodukte.
Weiterlesen: https://ekotox.de/clp-regulierungsanforderungen-fur-mehrschichtige-substanzen/

 

3. Neue PPWR-Richtlinien veröffentlicht

2. April 2026

Am 30. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission lang erwartete Richtlinien zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie ein umfassendes FAQ-Dokument. Die Richtlinien klären zentrale Konzepte, darunter die Definition von Verpackungen, Definitionen von Produzenten/Herstellern/Importeurs, Anforderungen an Wiederverwertbarkeit und Wiederverwendung sowie das PFAS-Verbot für Lebensmittelkontaktverpackungen (das ohne Übergangsfrist gilt). Die PPWR-Anforderungen treten ab dem 12. August 2026 in Kraft. Die Kommission betonte, dass die Richtlinien interpretativer Natur sind, und kündigte regelmäßige Aktualisierungen an.
Weiterlesen: https://ekotox.de/

 

4. CoRAP-Veröffentlichung für 2026-2028

13. April 2026

Die ECHA veröffentlichte den aktualisierten Community Rolling Action Plan (CoRAP) für 2026-2028, in dem 27 chemische Substanzen für die Bewertung im Rahmen des REACH-Bewertungsverfahrens identifiziert werden. Siebzehn Substanzen werden im Jahr 2026, neun im Jahr 2027 und eine im Jahr 2028 bewertet. Die CoRAP-Bewertung zielt darauf ab, Informationen über Substanzen zu sammeln, die verdächtigt werden, Risiken für die menschliche Gesundheit oder Umwelt darzustellen, und dient oft als erster Schritt zu weiteren regulatorischen Maßnahmen wie harmonisierten Klassifizierungen, Nutzungsbeschränkungen oder der Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste.
Weiterlesen: https://ekotox.de/

 

5. Mikroplastik (SPM) Meldepflicht bis zum 31. Mai 2026

6. Mai 2026

Chemieunternehmen, die unter die Verordnung (EU) 2023/2055 fallen, müssen ihren ersten Jahresbericht über die Emissionen von synthetischen Polymer-Mikropartikeln (SPM) für 2025 bis zum 31. Mai 2026 vorlegen. Die Verpflichtung gilt derzeit für Produzenten und nachgelagerte Nutzer industrieller synthetischer Polymer-Mikropartikel, die als Rohstoff in der Kunststoffherstellung verwendet werden. Ab 2027 erstreckt sich der Anwendungsbereich auf andere Produzenten, nachgelagerte Nutzer und Lieferanten von Produkten mit SPM. Berichte werden über IUCLID und REACH-IT eingereicht und müssen eine Beschreibung der SPM-Verwendung, der Polymeridentifikation, geschätzter Umweltfreisetzungen und anwendbaren Ausnahmen enthalten.
Weiterlesen: https://ekotox.de/

 

6. IUCLID 6 Major Release (v10.0.0) einschließlich Formatupdates

8. Mai 2026

ECHA veröffentlichte am 27. April 2026 eine neue Version von IUCLID (v10.0.0). Das Update führt bedeutende Formatänderungen mit sich, die für alle IUCLID-Nutzer relevant sind, einschließlich Aktualisierungen der OECD-Harmonisierten Vorlagen und der EU-Testrichtlinien. Stakeholderspezifische Änderungen umfassen aktualisierte REACH-Mikroplastik-Berichtsformate, Aktualisierungen des BPR-Dossierkopfes und der Verwendungsdokumente, Aktualisierungen des DWD-Benachrichtigungsformats, ein neuer Arbeitskontext der EU-Spielzeugsicherheitsverordnung für Ausnahmeanträge sowie EFSA-Aktualisierungen zu Pflanzenschutzprodukten, Lebensmittelkontaktmaterialien und neuen Dokumenten zur Charakterisierung von Mikroorganismen und antimikrobiellen Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien.
Weiterlesen: https://ekotox.de/iuclid-6-hauptversion-v10-0-0-einschlieslich-formatupdates/

 

7. Beschränkung von 2,4-Dinitrotoluol in den Artikeln – Kommissionsverordnung (EU) 2026/859

8. Mai 2026

Am 21. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2026/859, die Anhang XVII zu REACH änderte, um neue Beschränkungen für 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) – ein Karzinogen der Kategorie 1B – in den Artikeln einzuführen. Ab dem 10. Mai 2027 dürfen Artikel für professionelle Nutzer oder die Allgemeinheit mit 2,4-DNT in Konzentrationen von 0,1 % oder mehr nach Gewicht nicht mehr auf den Markt gebracht oder verwendet werden. Ausnahmen gelten für Sprengstoffe, militärische Gegenstände, Polizei-/Sicherheitsmunition, Spielzeug, medizinische Geräte und Lebensmittel-Kontaktartikel.
Weiterlesen: https://ekotox.de/einschrankung-von-24-dinitrotoluol-in-artikeln-verordnung-der-kommission-eu-2026-859/

 

8. Neue Regulierung kosmetischer Inhaltsstoffe

8. Mai 2026

Die Kommissionsverordnung (EU) 2026/909 vom 27. April 2026 ändert die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung) und führt Änderungen an der zulässigen Verwendung mehrerer Inhaltsstoffe ein, darunter Benzylsalicyl, Triphenylphosphat, Ammoniumsilber, Zink-Aluminium-Silikat, Aluminium, wasserlösliche Zinksalze, Acetyliertes Vetiveröl, Citral, HC Blue Nr. 18, HC Red Nr. 18, HC Yellow Nr. 16, Hydroxypropyl-p-Phenylendiamin HCl, und DHHB. Die Verordnung trat am 18. Mai 2026 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 für die Inbetriebnahme von Produkten und bis zum 1. Juli 2028 für die Bereitstellung der Produkte auf dem Markt.
Mehr lesen: https://ekotox.de/neue-regelung-zu-kosmetischen-inhaltsstoffen/

 

9. Mögliche Abdeckung von Kosmetik durch EUDR-Anforderungen

8. Mai 2026

Die Europäische Kommission kündigte ein Vereinfachungspaket für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) an und veröffentlichte einen Entwurf eines delegierten Aktes, der – neben Vereinfachungsmaßnahmen – vorschlägt, den Anwendungsbereich der EUDR auf neue Produktkategorien auszuweiten, darunter Kosmetika wie Seifen mit Palmöl. Eine vierwöchige öffentliche Konsultation ist derzeit im Gange. Die Kosmetikbranche wird voraussichtlich die Verlängerung entschieden ablehnen. Unternehmen, die kosmetische Produkte vermarkten, sollten den Status des Vorschlags genau beobachten, da eine Aufnahme erhebliche zusätzliche Due-Diligence-Verpflichtungen mit sich bringen würde.
Weiterlesen: https://ekotox.de/mogliche-abdeckung-von-kosmetika-durch-eudr-anforderungen/

 

10. EUDR-Vereinfachungsüberprüfung

8. Mai 2026

Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Kommission ihre Vereinfachungsüberprüfung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zusammen mit einem Paket weiterer Umsetzungsmaßnahmen. Das Paket enthält aktualisierte Leitlinien und häufig gestellte Stellen, einen Entwurf eines delegierten Gesetzes zur Verfeinerung des Produktumfangs (Hinzufügung löslichen Kaffees, bestimmter Palmölderivate und Seife; ohne Leder, Muster und erneuerte Reifen) sowie Verbesserungen des EUDR-Informationssystems, einschließlich vereinfachter Erklärungen und freiwilliger Gruppierung der Referenznummern für Due-Diligence-Erklärungen. Die Kommission schätzt, dass die Vereinfachungsmaßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten im Vergleich zu den ersten Schätzungen um etwa 75 % senken werden. Die Anwendung der Verordnung wird bis Ende 2026 erwartet.
Weiterlesen: https://ekotox.de/eudr-simplifation-review/

 

11. CLP-Regulierungsanforderungen für Mehrkomponentenstoffe (MOCS)

11. Mai 2026

Die Verordnung (EU) 2024/2865, die die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ändert, führt neue Klassifizierungsregeln für Mehrkomponentenstoffe (MOCS) ein, die ab dem 1. Juli 2026 gelten. Nach den neuen Regeln müssen UVCBs (Stoffe unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte oder biologische Materialien), mehrteilige Substanzen und Mono-Bestandteile mit klassifikationsrelevanten Verunreinigungen oder Zusatzstoffen mit denselben Berechnungsmethoden wie Gemische klassifiziert werden. Dies gilt für die Gefahrenklassen Karzinogenität, Mutagenität, Fortpflanzungstoxizität (CMR), chronische aquatische Toxizität, endokrine Störungen (menschliche Gesundheit und Umwelt), PBT/vPvB und PMT/vPvM. Alle verfügbaren Daten zu einzelnen Wählern müssen berücksichtigt werden.
Weiterlesen: https://ekotox.de/clp-regulierungsanforderungen-fur-mehrschichtige-substanzen/

 

Chemikalienmanagement & EU-Chemikaliengesetzgebung & Produktsicherheit
– REACH-Konferenz 2026

30. September – 1. Oktober 2026
Polen – Kattowitz-Chorzów
REACH-Konferenz 2026: https://trainingeu.eu/