KENNZEICHNUNGSANFORDERUNGEN

   A. Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen

   B. Informationen auf dem Etikett

   C. Einzelheiten zu Massenprodukten sind in der Begleitdokumentation anzugeben

   D. Das Verbraucherkennzeichen für Waschmittel und maschinelle Geschirrspülmittel


   A. Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen

  • Waschmittel und Tenside, die in Einzelpackungen oder in Nachfüllpackungen in Verkehr gebracht werden, müssen gekennzeichnet sein.
  • Ein physisches Etikett oder ein Datenträger muss vom Lieferanten bereitgestellt werden, der das Waschmittel in Form einer Nachfüllung direkt dem Endverbraucher auf dem Markt bereitstellt.
  • Die Etikettensprache des Landes, in dem die Produkte auf den Markt gebracht warden

 

   B. Informationen auf dem Etikett

  • Art der Nummer, Chargennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung.
  • Der Name des Herstellers, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Marke sowie die Post- und E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist.
  • Der Name und Handelsname des Produkts.
  • Der Gehalt an Waschmitteln oder Tensiden gemäß Teil A von Anhang V der Verordnung.
  • Gebrauchsanweisungen und besondere Vorsichtsmaßnahmen (falls zutreffend)

 

   C. Einzelheiten zu Massenprodukten sind in der Begleitdokumentation anzugeben

  • Art der Nummer, Chargennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung.
  • Der Name des Herstellers, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Marke sowie die Post- und E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist.
  • Der Name und Handelsname des Produkts.

 

   D. Das Verbraucheretikett für Waschmittel und Geschirrspülmittel muss Folgendes enthalten

  • Art der Nummer, Chargennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung.
  • Der Name des Herstellers, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Marke sowie die Post- und E-Mail-Adresse, unter der er kontaktiert werden kann.
  • Der Name und Handelsname des Produkts.
  • Der Gehalt an Waschmitteln oder Tensiden gemäß Teil A von Anhang V der Verordnung.
  • Gebrauchsanweisungen und besondere Vorsichtsmaßnahmen (falls zutreffend)
  • Die Dosierungsangaben gemäß Anhang V Teil B dieser Verordnung

 

Formen der Kennzeichnung 
  • auf einem physischen Etikett oder
  • auf einem digitalen Etikett und dupliziert auf einem physischen Etikett

 

Etikettenelemente (Teil B), die auf dem physischen Etikett oder auf dem digitalen Etikett erscheinen sollen. 

Dosierungsinformationen für Verbraucherwaschmittel können auf dem digitalen Etikett angegeben werden und auf dem physischen Etikett reicht eine vereinfachte Dosierungstabelle aus. 

Werden Reinigungsmittel dem Endverbraucher in Form einer Nachfüllung direkt auf den Markt gebracht, dürfen die Kennzeichnungselemente (Teil B) nur auf dem digitalen Etikett und die Dosierungsangaben für Verbraucherwaschmittel auch auf dem physischen Etikett angegeben werden Etikett