Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt, die am 16. Dezember 2008 vom Europäischen Parlament und Rat über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) erlassen wurde. Diese Klassifizierung wird regelmäßig durch eine “Anpassung an den technischen Fortschritt” (ATP) aktualisiert. Die jüngste Aktualisierung, die als 21. ATP bekannt ist, wurde am 5. Januar 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union mit dem Titel “Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 der Kommission vom 19. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe” veröffentlicht.
In der 21. ATP hat die EU eine Reihe von harmonisierten Klassifizierungsaktualisierungen genehmigt, die zwischen März und November 2021 vorgeschlagen wurden. Mit diesem ATP werden 28 neue Stoffe eingeführt und 24 Änderungen vorgenommen, wobei keine Stoffe gestrichen werden. Bestimmte Einstufungen enthalten spezifische M-Faktoren, Konzentrationsgrenzwerte und Stoff-ATE-Werte als Teil der umfassenden Einstufung.
Das ATP tritt am 25. Januar 2024 in Kraft; Die neuen Klassifizierungen gelten jedoch ab dem 1. September 2025. Lieferanten können sich dafür entscheiden, Stoffe und Gemische vor diesem Datum des Inkrafttretens gemäß den neuen Einstufungen einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.