35 gefährliche Chemikalien wurden aufgrund vorheriger Informationen in die Beitragsverordnung aufgenommen

35 gefährliche Chemikalien wurden aufgrund vorheriger Informationen in die Beitragsverordnung aufgenommen

35 gefährliche Chemikalien wurden aufgrund vorheriger Informationen in die Beitragsverordnung aufgenommen

Nach der Änderung der EU-Vorabnotifizierungsverordnung müssen EU-Exporteure nun ihre Absicht, 35 weitere gefährliche Chemikalien zu exportieren, anmelden. Die neuen Regeln treten am 1. November 2023 in Kraft.

Zusätzlich zur Ausfuhranmeldung benötigen die meisten dieser Chemikalien auch die ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes, bevor der Export erfolgen kann. Darüber hinaus ist für vier Chemikalien, die bisher nur der Ausfuhranzeige unterliegen, nun auch eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Delegierte Verordnung 2023/1656 der Kommission (16. Juni 2023) zur Änderung der Verordnung 649/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2023.210.01.0001.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2023%3A210%3ATOC

ECHA Webseite: https://echa.europa.eu/de/-/35-hazardous-chemicals-added-to-the-prior-informed-consent-regulation

Website zum Chemikalienmanagement von Ekotox: https://ekotox.de/