AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

Am 24. März 2022 hat die Europäische Kommission Änderungen der Anhänge VI – X der REACH-Verordnung veröffentlicht. (VERORDNUNG (EU) 2022/477 DER KOMMISSION). Die Aktualisierung der Anhänge beinhaltet überarbeitete Anforderungen für die Registrierung von chemischen Stoffen in der Europäischen Union unter REACH. Die Änderungen betreffen hauptsächlich:

  • die Bestimmung, wann weitere In-vivo- und In-vitro-Tests zum mutagenen Potenzial des Stoffes erforderlich sind;
  • die Bestimmung der bevorzugten Tierarten und Verabreichungswege bei Studien zur Reproduktionstoxizität;
  • Klärung der Frage, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien zur aquatischen Toxizität und Studien an terrestrischen Organismen durchgeführt werden sollten;
  • Feststellung der Notwendigkeit einer Studie über Abbau und Bioakkumulation.

Darüber hinaus sollte das Registrierungsdossier für Stoffe die Beschreibung von Nanoformen enthalten, Kristallstrukturen und UVCB-Stoffe identifizieren, Informationen über Verunreinigungen und Zusatzstoffe sowie analytische Informationen klären.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 wird die ECHA einen aktualisierten Leitfaden zu den Registrierungsanforderungen veröffentlichen. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Aktualisierung ihrer Stoffregistrierungsdossiers beginnen, da die Änderungen ab Oktober 2022 gelten.

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/-/upcoming-changes-to-reach-information-requirements-1