Erwartete Verlängerung der EU-Überprüfung von Biozidwirkstoffen

Erwartete Verlängerung der EU-Überprüfung von Biozidwirkstoffen

Erwartete Verlängerung der EU-Überprüfung von Biozidwirkstoffen

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1398 DER KOMMISSION vom 14. März 2024

Gewährleistet die Fortsetzung des gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeleiteten Arbeitsprogramms für die systematische Überprüfung aller alten Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden.

Das umzusetzende Arbeitsprogramm ist für den 31. Dezember 2024 geplant, seine Umsetzung verzögert sich jedoch aufgrund der Ressourcen der Mitgliedstaaten, aufkommender technischer Probleme und der Entwicklung von Leitlinien sowie der Einführung neuer wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokriner Disruptoren erheblich.

Da das Arbeitsprogramm erst am 31. Dezember 2024 umgesetzt wird, muss seine Laufzeit auf 2030 verlängert werden, was die Kommission für angemessen hält.

 

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION:   eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401398

Ekotox Biozide Webseite: https://ekotox.eu/biocides/