Einreichung von Meldungen über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender

Einreichung von Meldungen über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender

Einreichung von Meldungen über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender

Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender eines in der Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgeführten Stoffes sind und ihn im Rahmen einer Zulassung verwenden, die einem Lieferanten weiter oben in Ihrer Lieferkette erteilt wurde, müssen Sie die ECHA über Ihre Verwendung informieren. Darüber hinaus müssen Sie bei der Verwendung des Stoffes die Zulassungsbedingungen einhalten, die Ihr Lieferant im Sicherheitsdatenblatt darlegen muss. 

Gehen Sie folgendermaßen vor, um zu überprüfen, ob Ihre Verwendung eines Stoffes nach Anhang XIV zugelassen ist: 

  1. Überprüfen Sie das Sicherheitsdatenblatt (SDB): Die Zulassungsnummer finden Sie in dem Sicherheitsdatenblatt, das Ihnen Ihr Lieferant zur Verfügung stellt. 
  1. Prüfen Sie das Etikett: Die Zulassungsnummer wird auch auf dem Etikett des Stoffes oder Gemischs angezeigt. Es folgt dem Format “REACH/x/x/x”. 
  1. Wenden Sie sich an Ihren Lieferanten: Wenn Sie die Autorisierungsnummer an keiner Stelle finden können, wenden Sie sich an Ihren Lieferanten, um eine Bestätigung zu erhalten. 

Sie müssen die ECHA innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung des Stoffes benachrichtigen. Diese Verpflichtung beginnt nach der Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung im Amtsblatt. 

Sie müssen die folgenden Informationen übermitteln: 

  • Die Identität Ihres Unternehmens 
  • Die Autorisierungsnummer 
  • Kontaktinformationen 

Sie können auch Angaben zum typischen Jahresvolumen und zur Anzahl der Mitarbeiter machen, die die Substanz verwenden. Darüber hinaus können Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Verwendung und einer eventuellen Beteiligung an möglichen Substitutionsaktivitäten hinzufügen. 

Werden für die Zulassungsentscheidung bestimmte Daten, wie z. B. Expositionsinformationen, benötigt, müssen Sie Ihrer Anmeldung innerhalb der in der Entscheidung gesetzten Frist ein Dossier beifügen. 

Erstellen Sie Ihr Notifizierungsdossier in IUCLID 

Erstellen Sie ein IUCLID-Dossier, um Ihre Verwendung bei der ECHA zu melden. Sie können dies auf Ihrem lokalen Computer tun oder IUCLID für ECHA Cloud Services verwenden. IUCLID 6 auf unseren Cloud Services ist kostenlos und immer auf dem neuesten Stand. 

Senden Sie Ihre Benachrichtigung 

Sie benötigen ein aktives REACH-IT-Konto, um Ihre Meldung einzureichen. Links zu REACH-IT finden Sie auf der rechten Seite dieser Seite. 

Melden Sie sich bei REACH-IT an (überspringen Sie diesen Schritt, wenn Ihr Unternehmen bereits ein Konto hat). Melden Sie sich bei REACH-IT an. Wählen Sie im Menü “IUCLID-Dossier hochladen” unter “Meldung zugelassener Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender” aus. Folgen Sie dem Übermittlungsassistenten. 

 

 

So übermitteln Sie eine Meldung über zugelassene Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender (youtube.com) 

ECHA-Webseite: Meldung zugelassener Verwendungen durch nachgeschaltete Anwender – ECHA (europa.eu) 

REACH-Konferenz 2024: https://ekotox.eu/reach-conference-2024/