Fünf gefährliche Chemikalien wurden zur REACH-Kandidatenliste der EU hinzugefügt

Fünf gefährliche Chemikalien wurden zur REACH-Kandidatenliste der EU hinzugefügt

Fünf gefährliche Chemikalien wurden zur REACH-Kandidatenliste der EU hinzugefügt

Die ECHA hat fünf neue Chemikalien zur Kandidatenliste hinzugefügt.

Davon ist eines reproduktionstoxisch, drei sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und eines ist reproduktionstoxisch und persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Sie finden sich in Produkten wie Tinten und Tonern, Kleb- und Dichtstoffen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln.

Die Agentur hat außerdem den aktuellen Eintrag auf der Kandidatenliste für Dibutylphthalat aktualisiert, um dessen endokrinschädigende Eigenschaften für die Umwelt aufzunehmen.

 

Am 23. Januar 2024 zur Kandidatenliste hinzugefügte Einträge:

#SUBSTANCE NAMEEC NUMBERCAS NUMBERREASON FOR INCLUSIONEXAMPLES OF USE(S)
12,4,6-tri-tert-butylphenol211-989-5732-26-3Toxic for reproduction (Article 57c)

Persistent, bioaccumulative and toxic (PBT)
(Article 57d)

Manufacture of another substance; formulation of mixtures and in fuel products.
22-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol221-573-53147-75-9Very persistent and very bioaccumulative (vPvB)
(Article 57e)
Air care products, coating products, adhesives and sealants, lubricants and greases, polishes and waxes and washing and cleaning products.
32-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one438-340-0119344-86-4Toxic for reproduction (Article 57c)Inks and toners, coating products.
4Bumetrizole223-445-43896-11-5vPvB
(Article 57e)
Coating products, adhesives and sealants and washing and cleaning products.
5Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol700-960-7vPvB
(Article 57e)
Adhesives and sealants, coating products, fillers, putties, plasters, modelling clay, inks and toners and polymers.
6Dibutyl phthalate (updated entry)201-557-484-74-2Endocrine disrupting properties
(Article 57(f) – environment)
Metal working fluids, washing and cleaning products, laboratory chemicals and polymers.
Konsequenzen der Kandidatenliste

Unter REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff, sei es als solcher, in Gemischen oder Erzeugnissen, auf der Kandidatenliste steht.

Wenn ein Produkt einen Stoff auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält, müssen Lieferanten ihre Kunden und Verbraucher über die sichere Verwendung informieren. Verbraucher haben das Recht, beim Lieferanten nachzufragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders gefährliche Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Aufnahme in die Liste (23. Januar 2024) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff auf der Kandidatenliste enthält.

EU- und EWR-Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die einzeln oder in Gemischen geliefert werden, müssen das ihren Kunden zur Verfügung gestellte Sicherheitsdatenblatt aktualisieren.

Gemäß der Rahmenrichtlinie über Abfälle müssen Unternehmen die ECHA außerdem informieren, wenn die von ihnen hergestellten Waren eine Konzentration besonders gefährlicher Stoffe von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für gefährliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Vollständiger Artikel ECHA: https://echa.europa.eu/de/-/echa-adds-five-hazardous-chemicals-to-the-candidate-list

Ekotox REACH Autorisierungswebsites: https://ekotox.de/reach-authorisation/

Ekotox Training/Webinare: https://ekotoxtraining.com/