Retinol, Retinylacetat, Retinylpalmitat (Vitamin A) + andere Substanzen, die in kosmetischen Produkten verboten sind

Retinol, Retinylacetat, Retinylpalmitat (Vitamin A) + andere Substanzen, die in kosmetischen Produkten verboten sind

VERORDNUNG (EU) 2024/996 DER KOMMISSION vom 3. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Vitamin A, Genistein, Daidzein, Kojisäure, Alpha-Arbutin und Arbutin und bestimmte Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Produkten 

Die EU beschränkt Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin, Genistein, Daidzein, Kojisäure, Triclocarban und Triclosan in Kosmetikprodukten

 

VERORDNUNG (EU) 2024/996: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400996  

Ekotox Kozmetika Webseite: Cosmetics – Ekotox EU 

 

PCN-Kontrolle – das Durchsetzungsforum der ECHA

PCN-Kontrolle – das Durchsetzungsforum der ECHA

Helsinki, 25. März 2024. 

Das Enforcement Forum der ECHA bereitet ein Projekt vor, um zu prüfen, ob Lieferanten Giftnotrufzentralen über gefährliche chemische Mischungen informiert haben. Benachrichtigungen von Giftnotrufzentralen ermöglichen eine angemessene Notfallreaktion. 



Der Zweck der Kontrollen besteht darin, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die Anforderung durchgesetzt wird, dass Lieferanten von Chemikalien die nationalen Behörden über gefährliche Gemische informieren müssen. Nationale Behörden geben diese Informationen an Giftnotrufzentralen weiter, um Bürger oder medizinisches Personal im Notfall zu informieren. Giftnotrufzentralen müssen über ausreichende Informationen über gefährliche Gemische verfügen, um sicherzustellen, dass die Notfallmaßnahmen informiert und angemessen sind.
 

Die Kontrolleure prüfen den Eingang der Meldung und prüfen die Etiketten der Gemische sowie ggf. die Sicherheitsdatenblätter. Der genaue Prüfumfang wird in den kommenden Monaten festgelegt. 

Die Audits in diesem Projekt beginnen im Januar 2025 und dauern sechs Monate. Der Projektbericht wird Ende 2025 veröffentlicht. 

ECHA Webseite: h https://echa.europa.eu/sk/-/enforcement-authorities-will-check-poison-centre-notifications 

Ekotox PCN & UFI Webseite: https://ekotox.eu/ufi-pcn/ 

Blei am Arbeitsplatz: neue OELs und BELs für Blei und seine anorganischen Verbindungen

Blei am Arbeitsplatz: neue OELs und BELs für Blei und seine anorganischen Verbindungen

RICHTLINIE (EU) 2024/869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 

 vom 13. März 2024 

zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate. 

 Das Parlament hat zum ersten Mal seit vierzig Jahren neue Expositionsgrenzwerte für Blei verabschiedet. 

 Mit der Änderung werden die OEL- und BEL-Werte für Blei und seine anorganischen Verbindungen gesenkt und verbindliche OEL- und BEL-Werte für Diisocyanate eingeführt.


RICHTLINIE (EU) 2024/869: Directive (EU) 2024/869 of the European Parliament and of the Council of 13 March 2024 amending Directive 2004/37/EC of the European Parliament and of the Council and Council Directive 98/24/EC as regards the limit values for lead and its inorganic compounds and for diisocyanates (europa.eu) 

Ekotox Webseite zum ChemikalienmanagementI: https://ekotox.eu/chemicals-management/ 

REACH Konferenz 2024: REACH Conference 2024 – Ekotox Training 

 

Diisocyanate am Arbeitsplatz: OELs und BELs für Blei und seine anorganischen Verbindungen

Diisocyanate am Arbeitsplatz: OELs und BELs für Blei und seine anorganischen Verbindungen

RICHTLINIE (EU) 2024/869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

 vom 13. März 2024

zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Das Europäische Parlament hat erstmals neue Expositionsgrenzwerte für Diisocyanate verabschiedet.

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RICHTLINIE (EU) 2024/869: Directive (EU) 2024/869 of the European Parliament and of the Council of 13 March 2024 amending Directive 2004/37/EC of the European Parliament and of the Council and Council Directive 98/24/EC as regards the limit values for lead and its inorganic compounds and for diisocyanates (europa.eu)

Ekotox Webseite zum ChemikalienmanagementI: https://ekotox.eu/chemicals-management/

REACH Konferenz 2024: REACH Conference 2024 – Ekotox Training

ECHA: Das Konformitätsdatum für die zweite Meldung an Giftnotrufzentralen ist abgelaufen

ECHA: Das Konformitätsdatum für die zweite Meldung an Giftnotrufzentralen ist abgelaufen

VIII der CLP-Verordnung. Anhang – Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden und ausschließlich für die industrielle Verwendung bestimmt sind, in harmonisierter Form gemeldet werden.

Vor dem zweiten Konformitätstermin für Gemische zur industriellen Verwendung war über das Einreichungsportal der ECHA ein geringfügiger Anstieg der Anzahl der Meldungen nur zur industriellen Verwendung zu beobachten. Allerdings machen Anwendungen für den industriellen Einsatz nur etwa 10 % aller Anwendungen für private und professionelle Nutzungsarten aus.

Unternehmen, die ihre Giftnotrufmeldung für Industriegemische vor dem 1. Januar 2024 im nationalen Format eingereicht haben, müssen ihre Daten bis zum 1. Januar 2025 im harmonisierten Format aktualisieren. Die Meldung muss unverzüglich im harmonisierten Format erfolgen, wenn sich die Gemischdaten ändern, wie z. B. Zusammensetzung, Produktidentifikatoren, Einstufung (für Gesundheits- oder physikalische Gefahren) oder toxikologische Gefahren.

ECHA Webseite: https://poisoncentres.echa.europa.eu/-/second-poison-centre-notifications-compliance-date-passed-smoothly

Ekotox PCN & UFI Webseite: https://ekotox.eu/ufi-pcn/

EkotoxInfo 03/2024

EkotoxInfo 03/2024

ÜBERARBEITUNG DER REINIGUNGSMITTELVERORDNUNG (REFIT) 

Reinigungsmittel haben als alltägliche Verbraucher- und Industrieprodukte erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch Wasserverschmutzung. Der Gehalt an Phosphor- und Stickstoffverbindungen führt zur Eutrophierung von Flüssen, das Grundwasser kann verunreinigt werden, wenn Waschmittelbestandteile nicht vollständig biologisch abbaubar sind, und Mikroplastik aus Verpackungen reichert sich in dieser Umgebung an. Darüber hinaus enthalten Waschmittel immer noch Stoffe, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Viele Waschmittel auf dem Markt enthalten noch immer gefährliche Stoffe, die das Hormonsystem schädigen. 

Am 28. April 2023 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Reinigungsmittelverordnung, der eine wichtige Gelegenheit bietet, die Kontrolle von Reinigungsmitteln auf dem europäischen Markt zu verbessern und so die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren. 

 

Ziel des Dekretentwurfs ist die Umsetzung des Zero Pollution Action Plan (ZPAP) und der Sustainable Chemicals Strategy (CSS). 

  • Minimiert gefährliche Stoffe (CMRs, endokrine Disruptoren, toxisch für ein bestimmtes Zielorgan bei einmaliger oder wiederholter Exposition, Atemwegssensibilisatoren, PBTs, vPvBs, PMTs, vPvMs, gefährlich für die Gewässer, Stoffe, die das Immunsystem, das neurologische System oder die Atemwege beeinflussen, Systeme und Substanzen mit spezifischer Organtoxizität)
  • Reduzierung des Einsatzes von Phosphaten und Phosphorverbindungen – Festlegung von Grenzwerten gemäß EU-Umweltzeichen
  • Verwenden Sie keine Kunststoffverpackungen für Tabletten oder Waschmittelkapseln
  • Ausweitung der Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit auf alle Waschmittel und Tenside

 

Zweck der vorgeschlagenen Verordnung 

  • zur Vereinfachung der Marktregeln 
  1. i. Entfällt die Verpflichtung, ein Datenblatt zur Zusammensetzung gefährlicher Reinigungsmittel bereitzustellen
  2. Abschaffung der obligatorischen Intervention zugelassener Laboratorien, die Tests gemäß der Verordnung durchführen

iii. Es besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme für Tenside zu beantragen, die die Kriterien der vollständigen biologischen Abbaubarkeit nicht erfüllen 

  1. In der EU tätiger Hersteller von Waschmitteln und Tensiden
  • Vereinfachung und Rationalisierung der Kennzeichnung 
  1. Einführung einer freiwilligen digitalen Kennzeichnung, wodurch die Kosten für die Industrie gesenkt und die Kennzeichnung für Endverbraucher klarer gestaltet wird
  2. Unterscheiden Sie zwischen verpackten Produkten und Produkten, die im Kartuschenformat verkauft werden, und wie Sie diese kennzeichnen
  • Förderung des Verkaufs innovativer sicherer Produkte (z. B. Waschmittel auf der Basis von Mikroorganismen). 
  • Einführung von Sicherheitsanforderungen für Hersteller von Mikroorganismen in Reinigungsprodukten 

vii. Die Verpflichtung der Hersteller, das Vorhandensein von Mikroorganismen in Wasch- und Reinigungsmitteln zu kennzeichnen, um die Verbraucher besser zu informieren 

  • Steigerung der Nachhaltigkeit und Sicherheit durch klare Regeln für nachgefüllte Waschmittel 

viii. Verbraucher erhalten die Informationen, die sie benötigen, wenn sie Nachfüllwaschmittel kaufen 

 

Die Vision der Nullverschmutzung zielt darauf ab, die Wasserverschmutzung bis 2050 auf ein Niveau zu reduzieren, das nicht mehr als schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt. 

 

https://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2023/0217/COM_COM(2023)0217_EN.pdf 

 

Der Verordnungsentwurf ist verfügbar: 

Ekotox Webseite: https://ekotox.eu/detergents/ 

Ekotox Webinare: https://ekotoxtraining.com/ 

Die neuen Leitlinien der ECHA ebnen den Weg für einen besseren Schutz von Bienen vor Bioziden

Die neuen Leitlinien der ECHA ebnen den Weg für einen besseren Schutz von Bienen vor Bioziden

ECHA/NR/24/05

Der Leitfaden hilft Unternehmen und Behörden, die Risiken biozider Wirkstoffe und Produkte für Bienen einzuschätzen. Es ist Teil umfassenderer EU-Initiativen, die darauf abzielen, die Zahl der Bestäuber bis 2030 umzukehren und die Artenvielfalt zu erhalten.

Helsinki, 14. Februar 2024 – Ein ECHA-Leitfaden stellt einen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Ansatz zur Bewertung des Risikos von Bioziden für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen vor. Dabei geht es um den Einsatz von Produkten wie Insektiziden und Akariziden (Produktart 18). Die in diesen Produkten enthaltenen Stoffe können beispielsweise das Nervensystem der Bienen schädigen und ihr Immunsystem schwächen, wodurch sie anfälliger für Krankheiten werden.

Der Leitfaden unterstützt Unternehmen, die eine Wirkstoffgenehmigung oder Produktzulassung auf Basis der EU-Biozidprodukte-Verordnung beantragen, bei der Risikobewertung ihrer Anträge. Darüber hinaus werden die Leitlinien erläutert, die die Behörden benötigen, um Anträge zu bewerten und Rückschlüsse auf die Übereinstimmung des Biozidprodukts mit den Zulassungsbedingungen zu ziehen.

Die ECHA wird am 5. März von 11:00 bis 13:00 Uhr Helsinkier Zeit ein Webinar zu den Leitlinien abhalten. Im Rahmen der Veranstaltung geben die an der Erstellung des Dokuments beteiligten Experten einen Überblick über den Inhalt des Dokuments und beantworten die Fragen der Teilnehmer.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten werden zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wann die Richtlinien bei der Bewertung von Bioziden angewendet werden sollen.

ECHA legt strategische Ziele für die nächsten fünf Jahre fest

ECHA legt strategische Ziele für die nächsten fünf Jahre fest

ECHA/NR/24/03

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat heute ihre strategische Erklärung für den Zeitraum 2024-2028 veröffentlicht. In der Strategie werden die Ziele und Prioritäten der Agentur für den Schutz von Gesundheit und Umwelt in den nächsten fünf Jahren durch ihre Arbeit zur Chemikaliensicherheit detailliert beschrieben.

Helsinki, 30. Januar 2024 – Mit ihrer neuen Strategie erfüllt die ECHA ihr bestehendes umfassendes gesetzliches Mandat, baut auf ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung auf, arbeitet mit ihren Interessengruppen und Partnern zusammen, setzt neue Aufgaben um und unterstützt die Ambitionen der chemikalienpolitischen Ziele der EU. Um diese Maßnahmen zu unterstützen, investieren wir auch in unsere Mitarbeiter, damit diese auch für die zukünftige Arbeit der ECHA gerüstet sind.

Die Hauptelemente der Strategie – Ziele und Prioritäten:

– Seien Sie eine zuverlässige Chemieagentur;

– Reagieren Sie auf neue Herausforderungen und Veränderungen in unserem rechtlichen Umfeld;

– Kommunizieren und engagieren;

– Führend auf dem Gebiet des chemischen Wissens und Fachwissens;

– Investieren Sie in Menschen und organisatorische Exzellenz.

ECHA’s Strategy Statement 2024-28 [PDF]

ECHA führt neue Chemikaliendatenbank ein

ECHA führt neue Chemikaliendatenbank ein

ECHA/NR/24/02

ECHA CHEM ist unsere neue Lösung zur Veröffentlichung von Informationen über Chemikalien. Die jetzt verfügbare erste Ausgabe enthält Informationen aus allen REACH-Registrierungen – weitere werden folgen.

Helsinki, 30. Januar 2024 – ECHA unterhält die größte Chemikaliendatenbank in der Europäischen Union (EU) und kombiniert von der Industrie übermittelte Daten mit Informationen, die durch EU-Regulierungsprozesse generiert werden. ECHA CHEM ist die neue Möglichkeit, die wachsende Menge an Informationen der Agentur mit der Öffentlichkeit zu teilen.

In der ersten Version von ECHA CHEM finden Sie Informationen aus mehr als 100.000 REACH-Registrierungen, die von Unternehmen bei der ECHA eingereicht wurden. Ende des Jahres wird die Datenbank um das neu gestaltete Klassifizierungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erweitert, gefolgt von ersten Regulierungslisten.

Hintergrund

Die aktuelle ECHA-Plattform „Informationen zu Chemikalien“, die 2016 ins Leben gerufen wurde, ist schnell gewachsen und enthält heute Informationen zu mehr als 360.000 Chemikalien. Im Jahr 2022 kündigte die ECHA ein neues System zur Veröffentlichung von Daten zu Chemikalien an. ECHA CHEM ermöglicht es der Agentur, die zunehmende Vielfalt und Menge an Daten besser zu verwalten und gleichzeitig von technologischen Fortschritten zu profitieren.

Die Antwerpener Erklärung

Die Antwerpener Erklärung

Klarheit, Vorhersehbarkeit und Vertrauen in Europa und seine Industriepolitik sind dringend erforderlich. 

Am 20. Februar 2024 präsentierten 73 europäische Branchenführer aus fast 15 Sektoren mit dem belgischen Premierminister de Croo und Frau von der Leyen, Präsident der Europäischen Kommission  ihre Ansichten zum nächsten Mandat der europäischen Institutionen und zur Notwendigkeit, ein Industrieabkommen zum Green Deal zu schaffen.  

Die Hauptforderung: „Stellen Sie das Industrieabkommen in den Mittelpunkt der neuen europäischen strategischen Agenda 2024–2029.“ 

Die Erklärung fordert die Regierungen der Mitgliedsstaaten, die nächste Europäische Kommission und das Parlament auf: 

01 Stellen Sie das Industrieabkommen in den Mittelpunkt der neuen europäischen strategischen Agenda für 2024–2029. 

02 Ein starkes Kapitel zur öffentlichen Finanzierung in den Clean Tech Deployment Fund aufnehmen. 

03 Europa zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Energieversorger machen. 

04 Konzentrieren Sie sich auf die Infrastruktur, die Europa braucht. 

05 Die Rohstoffsicherheit der EU erhöhen. 

06 Steigern Sie die Nachfrage nach Netto-Null-, CO2-armen und Kreislaufprodukten. 

07 Den Binnenmarkt nutzen, validieren, revitalisieren und weiterentwickeln. 

08 Machen Sie den Innovationsrahmen intelligenter. 

09 Der neue Geist der Gesetzgebung. 

10 Stellen Sie sicher, dass die Struktur es Ihnen ermöglicht, die Ergebnisse zu erzielen. 

Die Website der Antwerpener Erklärung: https://antwerp-declaration.eu/ 

Website zum Chemikalienmanagement von Ekotox: https://ekotox.eu/chemicals-management/