Das Ende der Übergangsfrist für Meldungen an Giftnotrufzentralen rückt näher. Das bedeutet, dass alle Meldungen für gefährliche Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden, ab dem 1. Januar 2025 in dem harmonisierten Format gemäß Anhang VIII der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) vorliegen müssen.
Die Übergangsfrist hat es den Unternehmen ermöglicht, ihre gefährlichen Gemische weiterhin nach nicht harmonisierten nationalen Anforderungen in Verkehr zu bringen. Ab dem 1. Januar 2025 entsprechen diese Einreichungen nicht mehr der CLP-Verordnung.
Wenn Unternehmen beabsichtigen, diese Gemische auch nach diesem Datum weiterhin in Verkehr zu bringen, müssen sie eine neue Meldung gemäß Anhang VIII einreichen und den individuellen Rezepturidentifikator (UFI) auf dem Etikett angeben. Die ECHA empfiehlt den Anmeldern, das ECHA-Einreichungsportal zu nutzen, um ihre Informationen im harmonisierten Format vorzubereiten und einzureichen.
Wenn Sie Hilfe benötigen, besuchen Sie die Support-Seite auf der Website des Giftnotrufzentrums oder wenden Sie sich an Ihren nationalen Helpdesk oder den ECHA-Helpdesk.
Die Vermeidung von Chemieunfällen in explosionsgefährdeten Anlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Chemikalienmanagements.
Dieses Dokument basiert auf einer Seminarreihe der OECD aus dem Jahr 2023 zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in Hafengebieten. Das erste Seminar befasste sich mit Beispielen aus Ländern über die Funktionsweise ihrer Häfen im Hinblick auf den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Die zweite befasste sich mit Elementen des Managements von Chemieunfällen in Hafengebieten. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden hier zusammen mit den wichtigsten Herausforderungen für das Management von Chemieunfällen, den Risiken und der Sicherheit in Hafengebieten sowie möglichen Verbesserungsmöglichkeiten zusammengefasst.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der REACH-Verordnung neue Beschränkungen eingeführt, um die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA) und verwandten Stoffen zu begrenzen. Diese gehören zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die aufgrund ihrer Persistenz in der Umwelt und ihrer Beständigkeit gegen Abbau als “ewige Chemikalien” bekannt sind. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Gesundheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit PFHxA zu reduzieren, das häufig in verschiedenen Konsumgütern verwendet wird.
Geltungsbereich der Beschränkungen
Die PFHxA-Beschränkung konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Risiken nicht angemessen kontrolliert werden und Alternativen zur Verfügung stehen. Die Beschränkung betrifft Produkte wie:
Textilien
Lebensmittelverpackungen
Mischungen für Verbraucher
Kosmetik
Schäume zur Brandbekämpfung
Diese Beschränkungen sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen und gleichzeitig die sozioökonomischen Auswirkungen begrenzen. Bestimmte Sektoren wie Halbleiter, Batterien und Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff sind ausgenommen, wenn es keine sicheren Alternativen gibt.
Zeitplan für die Umsetzung
Die neuen Beschränkungen treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU offiziell in Kraft. Eine stufenweise Übergangsfrist von 18 Monaten bis 5 Jahren, je nach Produkttyp, gibt den Herstellern Zeit, sich anzupassen und PFHxA durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Verpflichtung der EU zur Verringerung der PFAS-Verschmutzung
Diese Beschränkung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Verringerung der PFAS-Verschmutzung im Einklang mit der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. PFAS werden seit Jahrzehnten in industriellen Prozessen und Konsumgütern verwendet, was zu einer weit verbreiteten Kontamination von Boden und Wasser, einschließlich des Trinkwassers, führt. Durch die Begrenzung von PFHxA setzt die EU ihre Bemühungen fort, die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu verringern und gleichzeitig den Bedarf der Industrie an eine grünere Wirtschaft in Einklang zu bringen.
Diese Maßnahme baut auf bestehenden Verboten und Beschränkungen für andere schädliche PFAS wie PFOA auf und trägt so zu einer sichereren und nachhaltigeren Zukunft bei.
In den Oktober findet eine Reihe von Aktivitäten im Bereich der Chemikaliengesetzgebung statt, die sich auf ein breites Spektrum von Unternehmen, Produkten und Aktivitäten auswirken.
Die Konferenz für Chemikalienmanagement und REACH ist unsere wichtigste Veranstaltung im Jahr 2024 mit der Teilnahme von Experten, Regulierungsbehörden und Industrievertretern, die sich auf die neuesten Veränderungen und Trends in einem weiten Feld im Zusammenhang mit der EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien konzentrieren.
Mitveranstalter der REACH-Konferenz sind der Europäische Verband der Chemischen Industrie und der Europäische Metallverband Eurometaux.
Die Teilnehmer erhalten aktuelle Informationen über neue Anforderungen, Verfahren und Best Practices, die zur Einhaltung aktueller und künftiger Standards erforderlich sind.
Die REACH-Konferenz wird in englischer Sprache organisiert.
Die Konferenz ist hybrid – die Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich.
Diese Verordnung wird sich auf die Perspektiven der Regulierungsbehörden und der Industrie in Bezug auf Veränderungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Entsorgung und dem Recycling von Batterien auswirken. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern eine Analyse der neuen Anforderungen und ihrer Auswirkungen auf die Umweltverantwortung in diesem Bereich.
Die neue Batterieverordnung ist in englischer Sprache organisiert.
Das Seminar ist hybrid – die Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, an diesen wichtigen Veranstaltungen teilzunehmen, die Ihnen helfen, über die neuesten regulatorischen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sich effizient an neue Anforderungen anzupassen.
Ab dem 1. April 2026 besteht eine neue Anforderung in Europa darin, die Auswirkungen von Wasseraufbereitungsverfahren auf Wirkstoffe und deren Metaboliten zu bewerten. Diese Initiative, die gemeinsam von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geleitet wird, umfasst Neuregistrierungen und die Erneuerung von Registrierungen von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten.
Ende 2023 wurde ein Leitfaden zu den Auswirkungen von Wasseraufbereitungsverfahren auf Rückstände von Wirkstoffen oder deren Metaboliten in Wasser veröffentlicht, das zur Herstellung von Trinkwasser entnommen wird. Es laufen Gespräche zwischen Chemie- und Agrochemieunternehmen und Auftragsforschungsinstituten, um klare Teststrategien und analytische Unterstützung zu definieren und zu validieren, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Trinkwasser wird aus Quellen gewonnen, einschließlich Oberflächen- und/oder Grundwasser. Der Leitfaden enthält verschiedene Ansätze, um die Auswirkungen von Wasseraufbereitungsprozessen sowohl auf Wirkstoffe als auch auf ihre Metaboliten bei der Trinkwasserproduktion zu messen. Die Richtlinie gilt für Verfahren, die hauptsächlich in der Europäischen Union eingesetzt werden, einschließlich Filtration, Chlorierung, Voroxidation, Ozonierung und UV-Desinfektion. Dies wird dazu beitragen, Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber schädlichen Verbindungen im Trinkwasser auszuräumen.
Was ist in der Prüfung enthalten?
Innerhalb eines mehrstufigen Rahmens werden nach Möglichkeit laufende Studien vermieden und gegebenenfalls Methoden zur Gewichtung von Nachweisen und ein neuer Ansatz verwendet.
Die genaue Anzahl der bereits verwendeten Wirkstoffe, die bewertet werden müssen, ist noch nicht bekannt, aber es wird geschätzt, dass es etwa 100 bis 500 sein werden, von denen jeder mehrere potenzielle Metaboliten aufweist. Dies führt zu Bedenken bei den Herstellern, die gezwungen wären, Tests durchzuführen, um die kontinuierliche Konformität ihrer Produkte zu gewährleisten.
Wie kann die Gesellschaft Ecotox Center helfen?
Die Gesellschaft Ecotox Center bietet Expertenberatung zur Registrierung von Wirkstoffen gemäß den neuen Anforderungen der ECHA und der EFSA. Wir helfen bei der Prüfung von Strategien, analytischer Unterstützung und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die Produktkonformität. Unser Ziel ist es, die Sicherheit des Trinkwassers und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
Wenn Ihr Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft ist, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie bei Ihrer Stoffregistrierung Ihre Unternehmensgröße in REACH-IT genau angegeben haben. Falsche Deklarationen können zu Verwaltungsgebühren führen.
Helsinki, 10. September 2024 – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überprüft aktiv die Größe der Unternehmen, die im Rahmen ihrer REACH-Registrierungen den KMU-Status beansprucht haben.
Wenn Sie feststellen, dass Sie fälschlicherweise eine kleinere Unternehmensgröße angegeben haben, ist es wichtig, sich umgehend an den Helpdesk der ECHA zu wenden. Andernfalls kann eine Verwaltungsgebühr von bis zu 19.900 EUR anfallen, zusätzlich zu der Gebührendifferenz, die sich nach Ihrer korrekten Größe richtet.
Wenn Sie die ECHA jedoch proaktiv über den Fehler informieren, bevor sie die Überprüfung einleitet, müssen Sie nur die Differenz der Registrierungsgebühr bezahlen, wodurch die Verwaltungsgebühr vermieden wird.
Leitlinien zur Bestimmung Ihrer Unternehmensgröße finden Sie auf der Website der ECHA. Stellen Sie sicher, dass Sie Belege für Ihren KMU-Status in REACH-IT hochladen, überwachen Sie Ihr REACH-IT-Konto regelmäßig auf Aktualisierungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierungen und Kontaktdaten immer auf dem neuesten Stand sind.
Ökodesign ist zu einem wichtigen Instrument für eine nachhaltige Entwicklung geworden, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern.
Nach den neuen Ansätzen verlangt die Regulierung nachhaltiger Produkte von den Herstellern, dass sie Ökodesign-Prinzipien in allen Phasen des Produktionsprozesses umsetzen. Dies gilt sowohl für die einzelnen Komponenten als auch für die Endprodukte, die auf den Markt kommen. Hersteller müssen die Umweltauswirkungen ihrer Produkte von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Entsorgung der Abfälle nach dem Gebrauch berücksichtigen. Ökodesign reduziert nicht nur schädliche Auswirkungen auf Ökosysteme, sondern hilft auch, die Produktionskosten zu senken, indem der Ressourceneinsatz optimiert wird.
Eine der wichtigsten Anforderungen an das Ökodesign ist die Sicherstellung der Energieeffizienz von Produkten. Das bedeutet, dass Sie bei der Entwicklung neuer Produkte deren Energieverbrauch berücksichtigen und nach Möglichkeiten suchen müssen, ihn zu senken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, Materialien am Ende des Produktlebenszyklus wiederzuverwenden und zu recyceln.
Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über nachhaltiges Ökodesign von Produkten definieren den Rahmen, innerhalb dessen Hersteller verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Umweltstandards entsprechen.
Energieeffizienz von Produkten
Optimierung der Ressourcenauslastung
Recycling und Wiederverwendung
Langlebigkeit und Wartbarkeit
Reduzierung der Umweltbelastung
Innovation & Nachhaltigkeit
Diese Punkte unterstreichen die Bedeutung von Ökodesign als Instrument zur Schaffung von Produkten, die den modernen Anforderungen an nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz entsprechen.
Die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Ziel der ESPR ist es, die Kreislaufwirtschaft, die Energieeffizienz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, erheblich zu verbessern.
Das Technische Regelwerk für kosmetische Mittel stützt sich auf die am 30. November 2009 verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Kennzeichnung von Kosmetika fest, die auf den ukrainischen Markt gelangen, und tritt gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 65 vom 20. Januar 2021 am 3. August 2024 in Kraft. Das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, die vor dem 3. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, kann nicht verboten oder eingeschränkt werden, weil solche kosmetischen Mittel nicht den Anforderungen der mit dieser Resolution genehmigten TR entsprechen.
Zweck der technischen Vorschrift ist es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, indem klare und eindeutige Anforderungen an kosmetische Mittel festgelegt werden. Es deckt alle Aspekte ab, die mit der Herstellung, Kennzeichnung, Prüfung und dem Verkauf von Schönheitsprodukten verbunden sind.
Zu den wichtigsten Bestimmungen der Verordnung gehören:
Produktsicherheit: Anforderungen an die Zusammensetzung von Kosmetika, um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher zu vermeiden. Die Produkte müssen toxikologischen und anderen Tests unterzogen werden, um ihre Sicherheit zu bestätigen.
Etikettierung und Verpackung: Klare und verständliche Kennzeichnung, die alle notwendigen Informationen über die Zusammensetzung, Gebrauchsanweisung, Herstellungsdatum und Verfallsdatum enthält.
Konformitätserklärung: Hersteller und Importeure müssen Dokumente vorlegen, die die Konformität ihrer Produkte mit allen festgelegten Normen und Anforderungen bestätigen.
Qualitätskontrolle: Es werden Regeln für die Durchführung von Qualitätskontrollen in allen Phasen der Herstellung und Lieferung von Kosmetika festgelegt.
Anforderungen an Werbematerialien: Falsche oder irreführende Angaben über die Eigenschaften von Produkten, die Verbraucher irreführen können, sind verboten.
Nach den neuen Vorschriften muss jedes kosmetische Produkt gründlich getestet und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass es hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards entspricht. Diese Verordnung wird den Verbrauchern helfen, sich bei der Auswahl kosmetischer Mittel besser zurechtzufinden, und für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen.
Die Ukraine hat die REACH-Verordnung offiziell verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt zur Angleichung ihrer Chemikaliensicherheitsstandards an die der Europäischen Union getan. Dieser Schritt verpflichtet Unternehmen, die in der Ukraine tätig sind, ihre chemischen Stoffe zu registrieren, um sicherzustellen, dass umfassende Informationen über die Sicherheit und Verwendung dieser Stoffe verfügbar sind.
Wichtige Anmeldefristen:
1. Oktober 2026:
Stoffe bei ≥1.000 t/a
CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) mit ≥1 t/a
Stoffe, die für Wasserorganismen (akut oder chronisch) mit ≥100 t/a sehr giftig sind
1. Juni 2028:
Stoffe bei 100 – 1.000 t/a
1. März 2030:
Stoffe bei 1 – 100 t/a
REACH-Verordnung: REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Es handelt sich um eine umfassende EU-Verordnung, die darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen.
Zeitplan für die Registrierung: Unternehmen in der Ukraine müssen mit dem Registrierungsprozess beginnen, wobei alle erforderlichen Registrierungen bis 2026 fällig sind. Dieser Zeitplan bietet Unternehmen einen klaren Rahmen für die Compliance.
Geltungsbereich und Auswirkungen: Die Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe, die in der Ukraine hergestellt, importiert oder verwendet werden. Dazu gehören Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet werden, sowie solche, die in Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln, Farben und Gegenständen wie Kleidung und Möbeln enthalten sind.
Vorteile: Mit der Einführung von REACH will die Ukraine die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz verbessern. Die Verordnung fördert den sichereren Umgang mit Chemikalien, reduziert die Anzahl gefährlicher Stoffe und fördert den Einsatz sichererer Alternativen.
Was bedeutet das für Unternehmen:
Compliance-Anforderungen: Unternehmen müssen die Risiken im Zusammenhang mit den Stoffen, die sie in der Ukraine herstellen und vermarkten, identifizieren und managen.
Datenaustausch: Unternehmen müssen Daten über die Eigenschaften und Verwendungen ihrer Stoffe sowie Hinweise zur sicheren Handhabung austauschen.
Regulatorische Unterstützung: Unternehmen können sich von den ukrainischen Aufsichtsbehörden Unterstützung und detaillierte Beratung holen, um sicherzustellen, dass sie die REACH-Anforderungen erfüllen.
Diese Annahme unterstreicht das Engagement der Ukraine, die Sicherheitsstandards für Chemikalien zu verbessern und in die europäischen Normen zu integrieren, um letztlich eine sicherere Umwelt für ihre Bürger und Ökosysteme zu fördern.
Helsinki, 23. Juli 2024 – Gemäß den von der Europäischen Kommission bestätigten neuen Bestimmungen wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ab sofort nur noch eine Verwaltungsgebühr für gemeinsame Zulassungsanträge erheben, die Antragsteller mit falsch angegebenen Unternehmensgrößen umfassen. Diese Richtlinie gilt auch dann, wenn mehrere Bewerber fälschlicherweise angeben, Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) zu sein.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des größten Antragstellers innerhalb der gemeinsamen Antragsgruppe. Dies steht im Einklang mit der Gebührenstruktur, die in der Durchführungsverordnung der Kommission über die an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte dargelegt ist. Der Hauptantragsteller erhält die Rechnung. Wenn alle Antragsteller ihre Unternehmensgröße korrekt angegeben haben, wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus wurde die Definition des Begriffs “finanzieller Gewinn” dahingehend geändert, dass sie die Ex-ante-Überprüfung umfasst, die vor Ausstellung der Rechnung erfolgt. Da KMU von niedrigeren Gebühren profitieren, bezieht sich der Begriff “finanzieller Gewinn” auf die Höhe der Gebühren, die aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen vermieden werden.
Die Höhe der Verwaltungsgebühr und der sonstigen Bestimmungen bleibt unverändert. Der überarbeitete und konsolidierte Beschluss des Verwaltungsrats der ECHA, der von der Kommission bestätigt wurde, tritt am 22. Juli 2024 in Kraft.