Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Die Europäische Chemikalienagentur legt einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung für alle Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vor.

Wenn die Beschränkung angenommen wird, könnten die PFAS-Emissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 30 Jahren um mehr als 13 000 Tonnen reduziert werden. Die geschätzten Kosten für die Gesellschaft würden sich im gleichen Zeitraum auf etwa 7 Milliarden Euro belaufen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten für die Umrüstung von Geräten auf PFAS-freie Schaumstoffe, die Reinigung von Geräten zur Entfernung von PFAS-Schaumstoffrückständen und der Preisunterschied zwischen PFAS und alternativen Schaumstoffen.

Der Vorschlag basiert auf Informationen, die zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung vorlagen, und kann aktualisiert werden, wenn neue Informationen bekannt werden. Es ist geplant, am 23. März 2022 eine sechsmonatige Konsultation zu starten, in der jeder faktenbasierte Kommentare zu dem Vorschlag abgeben kann. Die ECHA wird außerdem am 5. April eine Online-Informationssitzung veranstalten, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und Interessierte bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.

Darüber hinaus arbeiten fünf europäische Länder (die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) an einem Vorschlag für Beschränkungen, der alle PFAS in anderen Verwendungszwecken abdecken soll. Sie planen, ihren Vorschlag im Januar 2023 bei der ECHA einzureichen. Die in dem Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen vorgesehene Risikobewertung ist für alle PFAS relevant. Das bedeutet, dass sie auch den Weg für die Risikobewertung im Rahmen der breiteren PFAS-Beschränkung ebnen wird.
Die nächsten Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden nun mit der Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen beginnen. Bei ihrer Bewertung werden sie die während der Konsultationen eingegangenen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Die kombinierte Stellungnahme der beiden Ausschüsse wird für das Jahr 2023 erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse die Entscheidung über die Beschränkung und ihre Bedingungen treffen.

Der vollständige Artikel:
https://echa.europa.eu/de/-/proposal-to-ban-forever-chemicals-in-firefighting-foams-throughout-the-eu