März-Sitzung des Ausschusses für Biozid-Produkte

März-Sitzung des Ausschusses für Biozid-Produkte

Auf der Sitzung nahm der Ausschuss 3 Stellungnahmen zu Wirkstoffen an:

  1. Die Verwendung von Methylendithiocyanat in Schleimbekämpfungsmitteln (PT12) wurde nicht befürwortet, da es ein unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellt, dessen Auswirkungen nicht gemindert werden können. Die Substanz wird in der Papierherstellung häufig verwendet, um das Wachstum von Schleim zu verhindern oder zu kontrollieren.
  2. Die Zulassung von (13Z) -Hexadec-13-en-11-yn-1-yl Acetat in Gruppe 19 (PT19), einem Pheromon, das zur Abwehr oder Anlockung von Schadorganismen (Wirbellose und Wirbeltiere) verwendet wird, wurde befürwortet.
  3. Hinsichtlich der Erneuerung der Verwendung von Propiconazol in Holzschutzmitteln (PT8) kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass es als Reproduktionstoxikum und endokriner Disruptor die Ausschlusskriterien erfüllt. Die Europäische Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um mehr Informationen über die Abweichung von den Ausschlusskriterien zu erhalten, insbesondere über geeignete und ausreichende Alternativen für verschiedene Verwendungsklassen.

Darüber hinaus nahm der Ausschuss die folgenden vier positiven Stellungnahmen zu Unionszulassungen an:

  • Propan-1-ol – PT1
  • Propan-2-ol – PT2 und PT4
  • L-(+) Milchsäure – PT2
  • Aktives Chlor, das aus Natriumhypochlorit freigesetzt wird – PT2

Eine Stellungnahme der Union zur Zulassung von aktivem Chlor, das aus Natriumhypochlorit freigesetzt wird, wurde vertagt und wird in einem schriftlichen Verfahren angenommen werden.

Nun wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Wirkstoffen und über die Unionszulassung von Biozid-Produktfamilien treffen.

Unternehmer, die die in den oben genannten Produktgruppen aufgeführten Stoffe verwenden, müssen nach ihrer offiziellen Zulassung eine Registrierung in europäischen Verfahren beantragen, um die Produkte auf dem Markt zu halten.

 

 

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Die Europäische Chemikalienagentur legt einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung für alle Per-und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vor.

Wenn die Beschränkung angenommen wird, könnten die PFAS-Emissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 30 Jahren um mehr als 13 000 Tonnen reduziert werden. Die geschätzten Kosten für die Gesellschaft würden sich im gleichen Zeitraum auf etwa 7 Milliarden Euro belaufen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten für die Umrüstung von Geräten auf PFAS-freie Schaumstoffe, die Reinigung von Geräten zur Entfernung von PFAS-Schaumstoffrückständen und der Preisunterschied zwischen PFAS und alternativen Schaumstoffen.

Der Vorschlag basiert auf Informationen, die zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung vorlagen, und kann aktualisiert werden, wenn neue Informationen bekannt werden. Es ist geplant, am 23. März 2022 eine sechsmonatige Konsultation zu starten, in der jeder faktenbasierte Kommentare zu dem Vorschlag abgeben kann. Die ECHA wird außerdem am 5. April eine Online-Informationssitzung veranstalten, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und Interessierte bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.

Darüber hinaus arbeiten fünf europäische Länder (die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) an einem Vorschlag für Beschränkungen, der alle PFAS in anderen Verwendungszwecken abdecken soll. Sie planen, ihren Vorschlag im Januar 2023 bei der ECHA einzureichen. Die in dem Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen vorgesehene Risikobewertung ist für alle PFAS relevant. Das bedeutet, dass sie auch den Weg für die Risikobewertung im Rahmen der breiteren PFAS-Beschränkung ebnen wird.
Die nächsten Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden nun mit der Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen beginnen. Bei ihrer Bewertung werden sie die während der Konsultationen eingegangenen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Die kombinierte Stellungnahme der beiden Ausschüsse wird für das Jahr 2023 erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse die Entscheidung über die Beschränkung und ihre Bedingungen treffen.

Der vollständige Artikel:
https://echa.europa.eu/de/-/proposal-to-ban-forever-chemicals-in-firefighting-foams-throughout-the-eu