Neun Vorschläge zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Neun Vorschläge zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Die ECHA sucht nach Kommentaren zu neun Vorschlägen zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe. Geben Sie Kommentare bis zum 17. Oktober 2022 ab.

Helsinki, 7. September 2022 – Die Stoffe und Anwendungsbeispiele sind:

-4,4′-Sulfonyldiphenol (Bisphenol S; BPS) (EC 201-250-5, CAS 80-09-1). Wird für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten, Textilien, Leder oder Pelzen und Chemikalien verwendet.
-Perfluorheptansäure und ihre Salze (EC -, CAS -). Die Stoffe sind nicht unter REACH registriert.
-Melamin (EC 203-615-4, CAS 108-78-1). Wird in Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Lederbehandlungsprodukten und Laborchemikalien verwendet.
-Isobutyl-4-hydroxybenzoat (EC 224-208-8, CAS 4247-02-3). Verwendet bei der Herstellung von Stoffen und Beschichtungsprodukten, Spachtelmassen, Spachtelmassen, Putzen, Modelliermassen sowie Tinten und Tonern.
-Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat, das jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon abdeckt (EC -, CAS -). Wird als Flammschutzmittel und als Weichmacher für flexibles Polyvinylchlorid und zur Verwendung in Draht- und Kabelisolierungen, Folien und Folien, Teppichrücken, beschichteten Stoffen, Wandverkleidungen und Klebstoffen verwendet.
-Bariumdibortetraoxid (EC 237-222-4, CAS 13701-59-2). Verwendet in Farben und Beschichtungen.
-Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluorpropan-2-yl)morpholin und 2,2, 3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(heptafluorpropyl)morpholin (FC-770) (EC 473-390-7, CAS -). Wird in Artikeln, von professionellen Arbeitern (weit verbreitete Anwendungen), bei der Formulierung oder Umverpackung, an Industriestandorten und in der Fertigung verwendet.
-2,2′,6,6′-Tetrabrom-4,4′-isopropylidendiphenol (Tetrabrombisphenol-A; TBBPA) (EC 201-236-9, CAS 79-94-7). Wird als reaktives Flammschutzmittel und als additives Flammschutzmittel bei der Herstellung von Polymerharzen, in Produkten wie epoxidbeschichteten Leiterplatten, gedruckten Leiterplatten, Papier und Textilien verwendet.
-1,1′-[Ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol] (EC 253-692-3, CAS 37853-59-1). Der Stoff ist nicht unter REACH registriert.
Die Frist für Stellungnahmen endet am 17. Oktober 2022.

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/substances-of-very-high-concern-identification

Chrom-VI-Zulassung: Informationsveranstaltungen für Antragstellergruppen

Chrom-VI-Zulassung: Informationsveranstaltungen für Antragstellergruppen

Chrom VI-Zulassung

Da für die Verwendungen von sechswertigem Chrom (Cr(VI)) in den kommenden Jahren mit einer hohen Zahl von Zulassungsanträgen gerechnet wird, wird die Art der Informationsveranstaltungen für diese Verwendungen geändert. Künftig wird für Gruppen von mehreren Bewerbern organisiert.

Die erste Gruppensitzung findet am 15. Februar 2023 statt, danach werden je nach Bedarf weitere organisiert. Die nächsten Termine werden im Bulletin bekannt gegeben.

Telekonferenzbasierte Informationssitzungen:https://ekotox.de/reach-authorisation/
Ekotox-Zentren können Ihnen helfen!

SICHERHEITSDATENBLÄTTER 2022 – Frist nicht verpassen !

SICHERHEITSDATENBLÄTTER 2022 – Frist nicht verpassen !

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind Dokumente zur Übermittlung von Informationen über die Gefahren von Chemikalien und Gemischen und die Risiken, die sie für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.

Die Europäische Kommission hat Anhang II von REACH bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) geändert:

VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Änderung. von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

31. Dezember 2022 – nach diesem Datum müssen alle Sicherheitsdatenblätter an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Zu den neuen Anforderungen gehören:

-Angleichung der Sicherheitsdatenblätter an das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Revisionen 7 und 8;

-Aufnahme von Unique Formula Identifiers (UFIs) in Abschnitt 1 (gemäß Verordnung (EU) 2017/542);

-Zusätzliche Informationsanforderungen für Stoffe, die als Nanoform in Verkehr gebracht werden (gemäß Verordnung (EU) 2018/1881) und für Stoffe und Gemische mit endokrinschädigenden Eigenschaften;

-Hinzufügung der spezifischen Konzentrationsgrenzwerte (SCLs), Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte akuter Toxizität (ATE), sofern verfügbar, festgelegt gemäß CLP 1272/2008.

Die Hauptabschnitte des SDB, die überarbeitet wurden, sind 1, 2, 3, 9, 11 und 12.

SDS-Webseiten der Ekotox-Zentren: https://ekotox.eu/safety-data-sheet-sds/

Bitte wenden Sie sich an das Ekotox Regulatory Team, wenn Sie weitere Informationen zu den neuen Anforderungen und den spezifischen Auswirkungen auf Ihre Produkte wünschen.

SSbD – Sicher und nachhaltig durch Design

SSbD – Sicher und nachhaltig durch Design

SSdB – JRC Technical Report veröffentlicht – Sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien – Rahmen für die Definition von Kriterien und Bewertungsverfahren für Chemikalien und Materialien.

Der Aktionsplan der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) sieht die Entwicklung eines Rahmens vor, um Kriterien für Sicherheit und Nachhaltigkeit durch Design (SSbD) für Chemikalien und Materialien zu definieren.

Die SSbD ist ein Ansatz zur Unterstützung des Designs, der Entwicklung, der Produktion und der Verwendung von Chemikalien und Materialien, der sich darauf konzentriert, eine wünschenswerte Funktion (oder Dienstleistung) bereitzustellen und gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren.

Das SSbD-Konzept integriert Aspekte für den Bereich Sicherheit, Zirkularität und Funktionalität von Chemikalien und Materialien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit während ihres gesamten Lebenszyklus, um ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. SSbD zielt darauf ab, den industriellen Übergang zu einer sicheren, umweltfreundlichen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu erleichtern und negative Auswirkungen auf Menschen, Ökosysteme und Biodiversität aus einer Lebenszyklusperspektive anzugehen.

Vollständiger Bericht – JRC Publications Repository: JRC Publications Repository – Sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien – Rahmen für die Definition von Kriterien und Bewertungsverfahren für Chemikalien und Materialien (europa.eu)

Webseiten der Ekotox-Zentren zum Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen: Aktueller Aufruf zur Stellungnahme und Evidenz

Frankreich, Irland und Deutschland fordern interessierte Parteien auf, Informationen zu hautsensibilisierenden Stoffen in für Verbraucher bestimmten Mischungen vorzulegen, einschließlich Daten zu Verwendungsarten, geplanten Substitutionen, epidemiologischen Daten zu allergischer Kontaktdermatitis und Informationen zu Gesundheitskosten.

Eingabefrist: 30.09.2022

Das Ziel dieses Call for Evidence ist es, Informationen zu sammeln über:

– die Sektoren und die Art der betreffenden Nutzungen/Anwendungen,

– derzeit geltende Maßnahmen (z. B. geänderte Formulierung, Verringerung der Konzentration, spezielle Verpackung, Verwendungsbedingungen) zur Minimierung der Verbraucherexposition,

– Erfahrungen bezüglich Substitutionsaufwand, Verfügbarkeit und Kosten von Alternativen oder Gründe für Nichtsubstitution,

– die Potenz der hautsensibilisierenden Stoffe und ihre technischen Funktionen in den Mischungen,

– zur sicheren Verwendung von Konsumgütern,

– Epidemiologie der allergischen Kontaktdermatitis und andere gesundheitsbezogene Informationen, einschließlich Gesundheitskosten,

– Analyseverfahren zum Nachweis hautsensibilisierender Stoffe in Gemischen.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Behörde: chemg (at) baua.bund.de

Link zu ECHA-Webseiten: Aktuelle Aufforderungen zur Einreichung von Kommentaren und Nachweisen – ECHA (europa.eu)

Link zu den Webseiten von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.de/chemikalien-management/

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

Am 24. März 2022 hat die Europäische Kommission Änderungen der Anhänge VI – X der REACH-Verordnung veröffentlicht. (VERORDNUNG (EU) 2022/477 DER KOMMISSION). Die Aktualisierung der Anhänge beinhaltet überarbeitete Anforderungen für die Registrierung von chemischen Stoffen in der Europäischen Union unter REACH. Die Änderungen betreffen hauptsächlich:

  • die Bestimmung, wann weitere In-vivo- und In-vitro-Tests zum mutagenen Potenzial des Stoffes erforderlich sind;
  • die Bestimmung der bevorzugten Tierarten und Verabreichungswege bei Studien zur Reproduktionstoxizität;
  • Klärung der Frage, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien zur aquatischen Toxizität und Studien an terrestrischen Organismen durchgeführt werden sollten;
  • Feststellung der Notwendigkeit einer Studie über Abbau und Bioakkumulation.

Darüber hinaus sollte das Registrierungsdossier für Stoffe die Beschreibung von Nanoformen enthalten, Kristallstrukturen und UVCB-Stoffe identifizieren, Informationen über Verunreinigungen und Zusatzstoffe sowie analytische Informationen klären.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 wird die ECHA einen aktualisierten Leitfaden zu den Registrierungsanforderungen veröffentlichen. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Aktualisierung ihrer Stoffregistrierungsdossiers beginnen, da die Änderungen ab Oktober 2022 gelten.

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/-/upcoming-changes-to-reach-information-requirements-1

 

Der nächste Schritt bei der Kartierung potenziell schädlicher Chemikalien ist die Bewertung aller registrierten Stoffe bis 2027.

Der nächste Schritt bei der Kartierung potenziell schädlicher Chemikalien ist die Bewertung aller registrierten Stoffe bis 2027.

Die Hauptinformationsquelle für Chemikalien sind die im Rahmen der REACH-Registrierung eingereichten Stoffregistrierungsdossiers. Die ECHA hat ein Mapping-Tool für alle registrierten Stoffe erstellt, in dem jeder Stoff dem entsprechenden Kategoriepool zugeordnet ist. Ziel der ECHA ist es, bis 2027 alle registrierten chemischen Stoffe über 1 Tonne pro Jahr zu überprüfen, sie dem entsprechenden Kategoriepool zuzuordnen und die weiteren Regulierungsmaßnahmen für jeden Stoff (oder jede Stoffgruppe) zu bewerten.

Im Jahr 2021 bewertete die ECHA 250 Stoffe mit hoher Tonnage, die bisher keinem Pool zugeordnet waren, und machte damit den nächsten Schritt zur Erreichung des gesetzten Ziels. Für die Gruppe der Stoffe, die im Bereich von 1-100 Tonnen registriert sind, wurden nur noch 1300 Chemikalien keiner Gruppe zugeordnet.

Im Jahr 2021 bewertete die ECHA insgesamt 1900 Chemikalien und nahm für jeden Stoff eine Einstufung auf der Grundlage des weiteren Regulierungsbedarfs vor. Die Ergebnisse waren wie folgt:
  • 300 wurden für ein weiteres Risikomanagement eingestuft
  • 800 erfordern weitere Registrierungsdaten für die Risikobewertung
  • 800 erfordern keine weiteren Maßnahmen

Außerdem wurde ein neuer Pool mit der Bezeichnung “Bewertung des Regelungsbedarfs” eingeführt, um zu zeigen, welche Stoffe einer Gruppenbewertung unterzogen werden.

Im Dezember 2021 veröffentlicht die ECHA eine Charge der Gruppenbewertungen. Dies soll Unternehmern die Aktivitäten der ECHA näher bringen und eine Vorwegnahme weiterer Schritte ermöglichen, die der Ausschuss in Zukunft zu unternehmen gedenkt, sowie die Entwicklung eines Plans zur Ersetzung schädlicher Stoffe durch sicherere Alternativen.

Auf der ECHA-Website finden Sie die vollständige Liste der Stoffe mit dem zugeordneten Stoffgruppenpool oder Informationen darüber, ob für den Stoff weiterer Regelungsbedarf besteht, ob die Bewertung bereits abgeschlossen ist oder ob sie noch in der Entwicklung ist. Für jeden Stoff sind in der Tabelle auch die bewertende Behörde, das Problem, der Status und die vorgeschlagenen Folgemaßnahmen sowie das Datum der letzten Aktualisierung der Liste angegeben.

Die Ergebnisse der Bewertung sind für Unternehmer von zentraler Bedeutung, da sie sich auswirken können auf:
  • die Aufnahme eines Stoffes in die Zulassungsliste
  • Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Stoffe, einschließlich ED-Stoffen
  • die Notwendigkeit, die REACH-Registrierung zu aktualisieren

Der Jahresbericht über die integrierte Regulierungsstrategie der ECHA, der im Laufe des Jahres veröffentlicht werden soll, wird eine gründliche Analyse des Zuordnungsprozesses und der vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen enthalten.

März-Sitzung des Ausschusses für Biozid-Produkte

März-Sitzung des Ausschusses für Biozid-Produkte

Auf der Sitzung nahm der Ausschuss 3 Stellungnahmen zu Wirkstoffen an:

  1. Die Verwendung von Methylendithiocyanat in Schleimbekämpfungsmitteln (PT12) wurde nicht befürwortet, da es ein unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellt, dessen Auswirkungen nicht gemindert werden können. Die Substanz wird in der Papierherstellung häufig verwendet, um das Wachstum von Schleim zu verhindern oder zu kontrollieren.
  2. Die Zulassung von (13Z) -Hexadec-13-en-11-yn-1-yl Acetat in Gruppe 19 (PT19), einem Pheromon, das zur Abwehr oder Anlockung von Schadorganismen (Wirbellose und Wirbeltiere) verwendet wird, wurde befürwortet.
  3. Hinsichtlich der Erneuerung der Verwendung von Propiconazol in Holzschutzmitteln (PT8) kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass es als Reproduktionstoxikum und endokriner Disruptor die Ausschlusskriterien erfüllt. Die Europäische Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um mehr Informationen über die Abweichung von den Ausschlusskriterien zu erhalten, insbesondere über geeignete und ausreichende Alternativen für verschiedene Verwendungsklassen.

Darüber hinaus nahm der Ausschuss die folgenden vier positiven Stellungnahmen zu Unionszulassungen an:

  • Propan-1-ol – PT1
  • Propan-2-ol – PT2 und PT4
  • L-(+) Milchsäure – PT2
  • Aktives Chlor, das aus Natriumhypochlorit freigesetzt wird – PT2

Eine Stellungnahme der Union zur Zulassung von aktivem Chlor, das aus Natriumhypochlorit freigesetzt wird, wurde vertagt und wird in einem schriftlichen Verfahren angenommen werden.

Nun wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Wirkstoffen und über die Unionszulassung von Biozid-Produktfamilien treffen.

Unternehmer, die die in den oben genannten Produktgruppen aufgeführten Stoffe verwenden, müssen nach ihrer offiziellen Zulassung eine Registrierung in europäischen Verfahren beantragen, um die Produkte auf dem Markt zu halten.

 

 

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Vorschlag für ein EU-weites Verbot von PFAS-Chemikalien in Feuerlöschschaum

Die Europäische Chemikalienagentur legt einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung für alle Per-und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vor.

Wenn die Beschränkung angenommen wird, könnten die PFAS-Emissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 30 Jahren um mehr als 13 000 Tonnen reduziert werden. Die geschätzten Kosten für die Gesellschaft würden sich im gleichen Zeitraum auf etwa 7 Milliarden Euro belaufen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten für die Umrüstung von Geräten auf PFAS-freie Schaumstoffe, die Reinigung von Geräten zur Entfernung von PFAS-Schaumstoffrückständen und der Preisunterschied zwischen PFAS und alternativen Schaumstoffen.

Der Vorschlag basiert auf Informationen, die zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung vorlagen, und kann aktualisiert werden, wenn neue Informationen bekannt werden. Es ist geplant, am 23. März 2022 eine sechsmonatige Konsultation zu starten, in der jeder faktenbasierte Kommentare zu dem Vorschlag abgeben kann. Die ECHA wird außerdem am 5. April eine Online-Informationssitzung veranstalten, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und Interessierte bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.

Darüber hinaus arbeiten fünf europäische Länder (die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) an einem Vorschlag für Beschränkungen, der alle PFAS in anderen Verwendungszwecken abdecken soll. Sie planen, ihren Vorschlag im Januar 2023 bei der ECHA einzureichen. Die in dem Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen vorgesehene Risikobewertung ist für alle PFAS relevant. Das bedeutet, dass sie auch den Weg für die Risikobewertung im Rahmen der breiteren PFAS-Beschränkung ebnen wird.
Die nächsten Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden nun mit der Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen beginnen. Bei ihrer Bewertung werden sie die während der Konsultationen eingegangenen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Die kombinierte Stellungnahme der beiden Ausschüsse wird für das Jahr 2023 erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse die Entscheidung über die Beschränkung und ihre Bedingungen treffen.

Der vollständige Artikel:
https://echa.europa.eu/de/-/proposal-to-ban-forever-chemicals-in-firefighting-foams-throughout-the-eu