ÖkotoxInfo 1/2023

ÖkotoxInfo 1/2023

CHAWir empfehlen Ihnen, die aktuelle Ausgabe der EkotoxInfo Nachrichten zur Chemikaliengesetzgebung zu lesen. In der Zusammenfassung im Januar 2023 EkotoxInfo finden Sie folgende Themen:

 

  1. REACH-Kandidatenliste +9 = 233 Einträge
  2. Beschränkungsvorschlag für PFAS
  3. Beschränkungsvorschlag für 2,4-Dinitrotoluol
  4. Internationales Gremium für chemische Umweltverschmutzung (IPCP)
  5. Sektoraler Ansatz für Metalle und Anorganika (MISA)
  6. EU-RoHS-Pack-23-Ausnahmeempfehlungen veröffentlicht
  7. Biozide – SPC-Editor – IUCLID

Die REACH-Konferenz findet vom 22. bis 23. Mai 2023 in Bratislava statt

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  1. REACH-Kandidatenliste + 9 = 233 Einträge

Die ECHA hat aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften neun Chemikalien in die Kandidatenliste aufgenommen.

Unter REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Mischungen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Ekotox REACH-Webseiten: https://ekotox.eu/news/reach-candidate-list-233-entries/

 

  1. Beschränkungsvorschlag für PFAS

ECHA: Die nationalen Behörden von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben der ECHA einen Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) unter REACH vorgelegt. Die ECHA wird den detaillierten Vorschlag, einen der umfangreichsten in der Geschichte der EU, am 7. Februar 2023 veröffentlichen.

ECHA REACH PFAS-Beschränkungswebseiten: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b

 

  1. Beschränkungsvorschlag für 2,4-Dinitrotoluol

ECHA: Die zusammengestellte Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung und sozioökonomische Analyse für 2,4-Dinitrotoluol (EC 204-450-0, CAS 121-14-2) liegt vor.

REACH ECHA-Webseiten mit Beschränkungen für 2,4-Dinitrotoluol: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e185d7af0b

 

  1. Internationales Gremium für chemische Umweltverschmutzung (IPCP)

Im Jahr 2022 beschloss die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA), ein wissenschaftspolitisches Gremium einzurichten, um weiter zum vernünftigen Umgang mit Chemikalien und Abfällen und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung beizutragen.

Eine mögliche Formulierung für den Geltungsbereich könnte lauten: „Stärkung der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik zum vernünftigen Umgang mit Chemikalien, Abfällen und Umweltverschmutzung und den damit verbundenen Auswirkungen auf globaler und regionaler Ebene, um die Gesundheit von Mensch und Ökosystem zu schützen.“

Die erste Sitzung der Ad-hoc Open-Ended Working Group on the Science Policy Panel (OEWG-1.2) findet vom 30. Januar bis 3. Februar 2023 in Bangkok, Thailand, statt.

IPCP White Paper Webseite: https://www.ipcp.ch/activities/ipcp-white-paper-on-the-scope-and-functions-of-the-future-science-policy-panel

 

  1. Sektoraler Ansatz für Metalle und Anorganika (MISA)

Das vierjährige Programm Metals and Inorganics Sectoral Approach (MISA) wurde Ende 2022 abgeschlossen. Der Abschlussbericht, der die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen ECHA, Eurometaux und 29 Industrieverbänden zur Lösung metallspezifischer technischer und wissenschaftlicher Fragen zusammenfasst, ist jetzt verfügbar.

Webseite des MISA-Abschlussberichts: https://echa.europa.eu/documents/10162/7000431/misa_final_report_en.pdf

 

  1. EU-RoHS-Pack-23-Ausnahmeempfehlungen veröffentlicht

Neuer Bericht mit Empfehlungen zu häufig verwendeten EU-RoHS-Ausnahmen veröffentlicht

Am 19. Dezember 2022 wurde ein Bericht veröffentlicht, der die Bewertung der EU-RoHS-Ausnahmen zusammenfasst und eine Vorgehensweise für die Europäische Kommission empfiehlt, um diese Ausnahmen zu ergreifen.

Zwölf Ausnahmen von Anhang III der EU-RoHS-Richtlinie, bekannt als Pack-23, wurden gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM), dem United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) und BIO untersucht Innovationsdienste (Bio IS).

Bewertung von Ausnahmen gemäß Richtlinie 2011/65/EU: https://rohs.biois.eu/index.html

 

  1. Biozide – SPC-Editor – IUCLID

Der Antrag auf Zulassung eines Biozidprodukts muss eine Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) enthalten. Bisher wurde diese Datei mit dem SPC-Editor erstellt.

In Zukunft wird sich dies ändern und Sie müssen IUCLID verwenden, um Ihre SPC zu erstellen. Zur Vorbereitung auf den Übergang finden Sie bereits unterstützende Materialien auf der ECHA-Website. Guck mal!

ECH SPC-Webseiten: https://echa.europa.eu/de/support/dossier-submission-tools/spc-editor

 

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  • REACH Conference will be held in Bratislava 22-23 of May 2023

Ekotox Centers together with partners and representatives of Cefic, Eurometaux, EPMF kindly willing to participate on the REACH Conference Bratislava 2023 are delighted to announce the conference topics for discussion: please ref REACH Conference 2023 webpages:

https://ekotoxtraining.com/events/reach-conference-2023/

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EKOTOX CENTERS – consultancy and advisory group focused primarily on legal requirements on EU market in case of products (articles), mixtures and chemical substances, hazard and risk assessment. We cover wide range of regulatory areas to help our customers to comply with specific requirements for their products on EU market.

EKOTOX CENTERS:

Ekotox Hungary Kft., HUNGARY

Ekotoxikologické centrum CZ s.r.o., CZECHIA

Centrum Ekotoksykologiczne Sp. z o.o., POLAND

Ekotoxikologické centrum Bratislava s.r.o., SLOVAKIA

ЕКОТОКС ЦЕНТР УКРАЇНА, Ekotox Center Ukraine LLC., UKRAINE

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Änderungen in den kosmetischen Inhaltsstoffen

Änderungen in den kosmetischen Inhaltsstoffen

Am 10. November hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung zur Änderung der Anhänge der Kosmetikverordnung veröffentlicht. Die Änderung betrifft:

– Begrenzung von Butylhydroxytoluol (BHT) auf eine maximale Konzentration von 0,001 % in Mundwasser, 0,1 % Zahnpasta und 0,8 % in anderen Rinse-off- und Leave-on-Produkten

– Begrenzung von Acid Yellow 3 auf 0,5 % in nicht-oxidativen Haarfärbemitteln

– Begrenzung des Bestandteils Homosalat auf 7,43 % für Gesichtsprodukte

– Bis-(Diethylaminohydroxybenzoyl Benzoyl) Piperazin und seine Nano-Form – maximale Konzentration bis zu 10 % und Begrenzung der Inhalationsexposition

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung – dem 01.12.2022 – in Kraft.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2195&from=de

 

Jeder vierte Stoff, der aus Abfällen zurückgewonnen wird, entspricht nicht der REACH-Verordnung

Jeder vierte Stoff, der aus Abfällen zurückgewonnen wird, entspricht nicht der REACH-Verordnung

Die ECHA hat geprüft, ob aus Abfällen gewonnene Stoffe die Bedingungen für eine Ausnahme von der Stoffregistrierung gemäß REACH erfüllen. Die erhaltenen Ergebnisse zeigten, dass 26 % der Stoffe die Bedingungen im Bereich von:

– die Identität des zurückgewonnenen Stoffes mit dem ursprünglichen, in REACH registrierten Stoff

– die Verfügbarkeit von Informationen zur sicheren Verwendung

Die ECHA empfiehlt den Abfallunternehmen, ihre Kenntnisse über die Gesetzgebung zu zurückgewonnenen Stoffen zu verbessern und Informationen darüber zu sammeln, wie die Stoffe von ihren Kunden verwendet werden. Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden die Situation der auf den Markt gebrachten rückgewonnenen Stoffe überwachen und die Sicherheit für Mensch und Umwelt verbessern.

Die ECHA empfiehlt, das Thema Stoffrückgewinnung aus Abfall in das EU-weite Enforcement-Projekt und die Überarbeitung des Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen aufzunehmen.

https://echa.europa.eu/de/-/one-in-four-substances-recovered-from-waste-non-compliant-with-reach

 

Das Unternehmen Ekotox Center hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie den Bestimmungen der REACH-Verordnung unterliegen, ob Sie die Ausnahmeregelung nutzen können, oder führt Sie durch den gesamten Registrierungsprozess.

https://ekotox.de/reach-registration/

Kontrollprogramm für importierte Stoffe und Produkte im Zeitraum 2023-2025

Kontrollprogramm für importierte Stoffe und Produkte im Zeitraum 2023-2025

Bei seiner letzten Sitzung im November einigte sich das Enforcement Forum auf ein Folgeprojekt, das untersuchen soll, ob Unternehmen die REACH-Verpflichtungen für Produkte einhalten, die von außerhalb der EU importiert werden. Durch Inspektionen wird die Durchsetzung der Vorschriften für die Einfuhr von Stoffen, chemischen Gemischen und Erzeugnissen überprüft.

Die Inspektionen sind für 2023-2025 geplant und beziehen die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ein. Das Projekt wird auch daran arbeiten, die bestehende Zusammenarbeit zwischen REACH-Inspektoren und Zollbehörden weiterzuentwickeln und zu stärken.

Frühere Ergebnisse zeigten, dass 23 % der überprüften importierten Produkte die Anforderungen des EU-Rechts nicht erfüllten, weshalb die ECHA beschloss, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Alle Nachrichten – ECHA (europa.eu)

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Definition Ihrer Pflichten zur Einfuhr von Stoffen und Produkten benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

https://echa.europa.eu/de/-/next-eu-wide-reach-enforcement-project-to-focus-on-imported-products?utm_source=echa-weekly

Neun Vorschläge zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Neun Vorschläge zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)

Die ECHA sucht nach Kommentaren zu neun Vorschlägen zur Identifizierung neuer besonders besorgniserregender Stoffe. Geben Sie Kommentare bis zum 17. Oktober 2022 ab.

Helsinki, 7. September 2022 – Die Stoffe und Anwendungsbeispiele sind:

-4,4′-Sulfonyldiphenol (Bisphenol S; BPS) (EC 201-250-5, CAS 80-09-1). Wird für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten, Textilien, Leder oder Pelzen und Chemikalien verwendet.
-Perfluorheptansäure und ihre Salze (EC -, CAS -). Die Stoffe sind nicht unter REACH registriert.
-Melamin (EC 203-615-4, CAS 108-78-1). Wird in Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Lederbehandlungsprodukten und Laborchemikalien verwendet.
-Isobutyl-4-hydroxybenzoat (EC 224-208-8, CAS 4247-02-3). Verwendet bei der Herstellung von Stoffen und Beschichtungsprodukten, Spachtelmassen, Spachtelmassen, Putzen, Modelliermassen sowie Tinten und Tonern.
-Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat, das jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon abdeckt (EC -, CAS -). Wird als Flammschutzmittel und als Weichmacher für flexibles Polyvinylchlorid und zur Verwendung in Draht- und Kabelisolierungen, Folien und Folien, Teppichrücken, beschichteten Stoffen, Wandverkleidungen und Klebstoffen verwendet.
-Bariumdibortetraoxid (EC 237-222-4, CAS 13701-59-2). Verwendet in Farben und Beschichtungen.
-Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluorpropan-2-yl)morpholin und 2,2, 3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(heptafluorpropyl)morpholin (FC-770) (EC 473-390-7, CAS -). Wird in Artikeln, von professionellen Arbeitern (weit verbreitete Anwendungen), bei der Formulierung oder Umverpackung, an Industriestandorten und in der Fertigung verwendet.
-2,2′,6,6′-Tetrabrom-4,4′-isopropylidendiphenol (Tetrabrombisphenol-A; TBBPA) (EC 201-236-9, CAS 79-94-7). Wird als reaktives Flammschutzmittel und als additives Flammschutzmittel bei der Herstellung von Polymerharzen, in Produkten wie epoxidbeschichteten Leiterplatten, gedruckten Leiterplatten, Papier und Textilien verwendet.
-1,1′-[Ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol] (EC 253-692-3, CAS 37853-59-1). Der Stoff ist nicht unter REACH registriert.
Die Frist für Stellungnahmen endet am 17. Oktober 2022.

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/substances-of-very-high-concern-identification

Chrom-VI-Zulassung: Informationsveranstaltungen für Antragstellergruppen

Chrom-VI-Zulassung: Informationsveranstaltungen für Antragstellergruppen

Chrom VI-Zulassung

Da für die Verwendungen von sechswertigem Chrom (Cr(VI)) in den kommenden Jahren mit einer hohen Zahl von Zulassungsanträgen gerechnet wird, wird die Art der Informationsveranstaltungen für diese Verwendungen geändert. Künftig wird für Gruppen von mehreren Bewerbern organisiert.

Die erste Gruppensitzung findet am 15. Februar 2023 statt, danach werden je nach Bedarf weitere organisiert. Die nächsten Termine werden im Bulletin bekannt gegeben.

Telekonferenzbasierte Informationssitzungen:https://ekotox.de/reach-authorisation/
Ekotox-Zentren können Ihnen helfen!

SICHERHEITSDATENBLÄTTER 2022 – Frist nicht verpassen !

SICHERHEITSDATENBLÄTTER 2022 – Frist nicht verpassen !

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind Dokumente zur Übermittlung von Informationen über die Gefahren von Chemikalien und Gemischen und die Risiken, die sie für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.

Die Europäische Kommission hat Anhang II von REACH bezüglich der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) geändert:

VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Änderung. von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

31. Dezember 2022 – nach diesem Datum müssen alle Sicherheitsdatenblätter an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Zu den neuen Anforderungen gehören:

-Angleichung der Sicherheitsdatenblätter an das global harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Revisionen 7 und 8;

-Aufnahme von Unique Formula Identifiers (UFIs) in Abschnitt 1 (gemäß Verordnung (EU) 2017/542);

-Zusätzliche Informationsanforderungen für Stoffe, die als Nanoform in Verkehr gebracht werden (gemäß Verordnung (EU) 2018/1881) und für Stoffe und Gemische mit endokrinschädigenden Eigenschaften;

-Hinzufügung der spezifischen Konzentrationsgrenzwerte (SCLs), Multiplikationsfaktoren und Schätzwerte akuter Toxizität (ATE), sofern verfügbar, festgelegt gemäß CLP 1272/2008.

Die Hauptabschnitte des SDB, die überarbeitet wurden, sind 1, 2, 3, 9, 11 und 12.

SDS-Webseiten der Ekotox-Zentren: https://ekotox.eu/safety-data-sheet-sds/

Bitte wenden Sie sich an das Ekotox Regulatory Team, wenn Sie weitere Informationen zu den neuen Anforderungen und den spezifischen Auswirkungen auf Ihre Produkte wünschen.

SSbD – Sicher und nachhaltig durch Design

SSbD – Sicher und nachhaltig durch Design

SSdB – JRC Technical Report veröffentlicht – Sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien – Rahmen für die Definition von Kriterien und Bewertungsverfahren für Chemikalien und Materialien.

Der Aktionsplan der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) sieht die Entwicklung eines Rahmens vor, um Kriterien für Sicherheit und Nachhaltigkeit durch Design (SSbD) für Chemikalien und Materialien zu definieren.

Die SSbD ist ein Ansatz zur Unterstützung des Designs, der Entwicklung, der Produktion und der Verwendung von Chemikalien und Materialien, der sich darauf konzentriert, eine wünschenswerte Funktion (oder Dienstleistung) bereitzustellen und gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren.

Das SSbD-Konzept integriert Aspekte für den Bereich Sicherheit, Zirkularität und Funktionalität von Chemikalien und Materialien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit während ihres gesamten Lebenszyklus, um ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. SSbD zielt darauf ab, den industriellen Übergang zu einer sicheren, umweltfreundlichen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu erleichtern und negative Auswirkungen auf Menschen, Ökosysteme und Biodiversität aus einer Lebenszyklusperspektive anzugehen.

Vollständiger Bericht – JRC Publications Repository: JRC Publications Repository – Sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien – Rahmen für die Definition von Kriterien und Bewertungsverfahren für Chemikalien und Materialien (europa.eu)

Webseiten der Ekotox-Zentren zum Chemikalienmanagement: https://ekotox.de/chemikalien-management/

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen

Hautsensibilisierende Stoffe in Verbrauchermischungen: Aktueller Aufruf zur Stellungnahme und Evidenz

Frankreich, Irland und Deutschland fordern interessierte Parteien auf, Informationen zu hautsensibilisierenden Stoffen in für Verbraucher bestimmten Mischungen vorzulegen, einschließlich Daten zu Verwendungsarten, geplanten Substitutionen, epidemiologischen Daten zu allergischer Kontaktdermatitis und Informationen zu Gesundheitskosten.

Eingabefrist: 30.09.2022

Das Ziel dieses Call for Evidence ist es, Informationen zu sammeln über:

– die Sektoren und die Art der betreffenden Nutzungen/Anwendungen,

– derzeit geltende Maßnahmen (z. B. geänderte Formulierung, Verringerung der Konzentration, spezielle Verpackung, Verwendungsbedingungen) zur Minimierung der Verbraucherexposition,

– Erfahrungen bezüglich Substitutionsaufwand, Verfügbarkeit und Kosten von Alternativen oder Gründe für Nichtsubstitution,

– die Potenz der hautsensibilisierenden Stoffe und ihre technischen Funktionen in den Mischungen,

– zur sicheren Verwendung von Konsumgütern,

– Epidemiologie der allergischen Kontaktdermatitis und andere gesundheitsbezogene Informationen, einschließlich Gesundheitskosten,

– Analyseverfahren zum Nachweis hautsensibilisierender Stoffe in Gemischen.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Behörde: chemg (at) baua.bund.de

Link zu ECHA-Webseiten: Aktuelle Aufforderungen zur Einreichung von Kommentaren und Nachweisen – ECHA (europa.eu)

Link zu den Webseiten von Ekotox Chemicals Management: https://ekotox.de/chemikalien-management/

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

AKTUALISIERUNG DER ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON CHEMISCHEN STOFFEN UNTER REACH

Am 24. März 2022 hat die Europäische Kommission Änderungen der Anhänge VI – X der REACH-Verordnung veröffentlicht. (VERORDNUNG (EU) 2022/477 DER KOMMISSION). Die Aktualisierung der Anhänge beinhaltet überarbeitete Anforderungen für die Registrierung von chemischen Stoffen in der Europäischen Union unter REACH. Die Änderungen betreffen hauptsächlich:

  • die Bestimmung, wann weitere In-vivo- und In-vitro-Tests zum mutagenen Potenzial des Stoffes erforderlich sind;
  • die Bestimmung der bevorzugten Tierarten und Verabreichungswege bei Studien zur Reproduktionstoxizität;
  • Klärung der Frage, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien zur aquatischen Toxizität und Studien an terrestrischen Organismen durchgeführt werden sollten;
  • Feststellung der Notwendigkeit einer Studie über Abbau und Bioakkumulation.

Darüber hinaus sollte das Registrierungsdossier für Stoffe die Beschreibung von Nanoformen enthalten, Kristallstrukturen und UVCB-Stoffe identifizieren, Informationen über Verunreinigungen und Zusatzstoffe sowie analytische Informationen klären.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 wird die ECHA einen aktualisierten Leitfaden zu den Registrierungsanforderungen veröffentlichen. Unternehmen sollten mit den Vorbereitungen für die Aktualisierung ihrer Stoffregistrierungsdossiers beginnen, da die Änderungen ab Oktober 2022 gelten.

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/-/upcoming-changes-to-reach-information-requirements-1